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Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

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Berufsunfähigkeit

Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Die Mehrheit der Menschen verdankt ihren Lebensstandard ihrer Arbeitskraft. Doch ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann unerwartet eintreten und die berufliche Laufbahn abrupt beenden. Für die Betroffenen bedeutet dies Einkommensverlust und ohne ausreichende private Vorsorge möglicherweise Armut. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente vom Staat ist an verschiedene Bedingungen geknüpft und bietet zudem keinen ausreichenden Schutz.

Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll für alle Berufstätigen, die von ihrem Gehalt leben. Sie bietet finanziellen Schutz, wenn die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss. In diesem Fall zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche Rente bis zum Ende der Berufsunfähigkeit – jedoch maximal bis zur vereinbarten Leistungsdauer.

Auch für Schüler, Azubis und Studenten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Sie stehen am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn und sind meist noch gesund. Dadurch haben sie die besten Voraussetzungen für eine Absicherung ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit (BU)?

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war, aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder übermäßigem Kräfteverfall im Vergleich zum Alter voraussichtlich dauerhaft ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Eine weitere Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers kann sein, dass die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten übernehmen könnte und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielfältig und nicht auf bestimmte Krankheiten beschränkt. Dennoch bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit dieser Definition keinen verlässlichen Schutz. Erstens vertrauen Ärzte auf ihre Heilmethoden und prognostizieren daher nur selten eine dauerhafte Berufsunfähigkeit. Zweitens erlaubt die Formulierung „keine andere Tätigkeit ... ausüben kann“ den Leistungsprüfern eine abstrakte Verweisung, was für den Versicherungskunden nachteilig sein kann.

 

Kostengünstige Tarife enthalten oft viele ergänzende Klauseln, die den Versicherungsschutz verbessern oder präzisieren. Doch selbst bei sogenannten Premium-Tarifen gibt es teilweise erhebliche Unterschiede, die bei manchen Versicherungsvergleichen oder Tests unberücksichtigt bleiben. Manchmal entscheiden sogar kleine Details darüber, ob der Versicherer zahlen muss oder die Leistung verweigern kann.

Um eine Versicherung abzuschließen, müssen umfassende Fragen zum Beruf, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und Freizeitrisiken der versicherten Person beantwortet werden. Auf Basis dieser Informationen entscheidet der Risikoprüfer der Versicherungsgesellschaft über die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags. Bei einem erhöhten BU-Risiko wird der Antrag nicht zu Normalkonditionen akzeptiert. In diesem Fall kann die Gesellschaft Ihnen ein individuelles Angebot mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss unterbreiten.

 

Deshalb ist es wichtig, die BU-Versicherung rechtzeitig zu beantragen – also bevor besondere Gesundheits-, Berufs- oder Freizeitrisiken auftreten, die den Abschluss erschweren oder unmöglich machen könnten.

 

Falls Sie bereits Vorerkrankungen haben oder gefährlichen Freizeitaktivitäten nachgehen, können unabhängige Versicherungsmakler (auch wir) bei vielen Gesellschaften eine Risikovoranfrage stellen und im Voraus klären, ob Ihr Antrag zu Normalkonditionen angenommen wird.

 

Für Schüler, die einen handwerklichen oder körperlich anstrengenden Beruf erlernen möchten, empfehlen wir den Eltern, die BU-Versicherung noch während der Schulzeit des Kindes abzuschließen. Dies ist oft die letzte Gelegenheit für einen bezahlbaren BU-Schutz. Denn zu diesem Zeitpunkt ist das später höhere Berufsunfähigkeitsrisiko für den Versicherer noch nicht erkennbar und der Beitrag daher niedrig. Ein späterer Berufswechsel muss bei guten Tarifen dem Versicherer nicht gemeldet werden.

 

Wichtig sind jedoch auch gute Versicherungsbedingungen. Eine Versicherung, die später aufgrund unzureichender oder unklarer Formulierungen in den Bedingungen nicht leistet, ist wenig hilfreich. Achten Sie deshalb vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur auf niedrige Beiträge, sondern vor allem auf gute und klare Formulierungen im sogenannten „Kleingedruckten“.

 

Und ohne Dynamik (Beitragsdynamik) wird selbst der beste Tarif mit der Zeit unzureichend.

 

Die (generell) beste Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht

 

Im Allgemeinen erbringt jeder Versicherer die vertraglich festgelegten Leistungen (Beitragsfreistellung und Zahlung der BU-Rente). Allerdings wird der Begriff der Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen teilweise unterschiedlich definiert. Schlechte und unklare Formulierungen führen gelegentlich zu Streitigkeiten, die dann gerichtlich geklärt werden müssen.

 

Den besten Schutz bieten daher Tarife mit klaren und präzisen Versicherungsbedingungen. Denn im Ernstfall zählen nicht die Aussagen in Werbebroschüren oder die mündlichen Zusicherungen des Vermittlers, sondern die Versicherungsbedingungen.

 

Es gibt zwar viele Tests und Bewertungen zu BU-Versicherungen. In „Finanztest“ (Ausgabe 06/2024) hat die Stiftung Warentest beispielsweise 67 Tarife untersucht, von denen 38 mit der Bestnote „sehr gut“ abschnitten. Auch Analysehäuser und andere Ratgeber vergeben häufig Bestnoten und suggerieren ein breites Angebot ausgezeichneter BU-Tarife.

 

Doch der Schein trügt. Bei exakter Analyse dieser Testsieger und Top-Anbieter stellen sich teilweise gravierende

Es gibt einige Mängel.

 

Nicht jede hoch bewertete Berufsunfähigkeitsversicherung:

 

  • ist geeignet für schulpflichtige Kinder, Studenten, Auszubildende oder Selbstständige,

  • verzichtet in allen Berufsgruppen auf die abstrakte Verweisung bei Erst- und Nachprüfung,

  • verzichtet auch auf eine konkrete Verweisung oder hat zumindest verbraucherfreundliche Regelungen dafür,

  • bewertet nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z. B. wegen Arbeitslosigkeit oder Pflege von Angehörigen) den Grad der Berufsunfähigkeit dauerhaft anhand des zuletzt ausgeübten Berufs,

  • verzichtet uneingeschränkt auf befristete Anerkenntnisse,

  • leistet nach 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit eine Übergangsleistung – auch wenn der BU-Grad noch nicht nachgewiesen werden kann,

  • zahlt die vereinbarte Rente auch bei Berufsunfähigkeit infolge eines vorsätzlichen Vergehens im Straßenverkehr,

  • beinhaltet eine vorteilhafte Teilzeitklausel oder

  • ermöglicht eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und erneute Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken.

     

Nicht jede Versicherungsgesellschaft ist Mitglied eines Sicherungsfonds, falls sie in 20 oder 30 Jahren insolvent wird. Daher muss jeder Interessent entscheiden, welche Kriterien für ihn persönlich von Bedeutung sind. Kein einziger Tarif erfüllt alle Punkte, die für einen Versicherungsnehmer vorteilhaft sein könnten.

Mit unserem anonymen BU-Versicherungsvergleich können Sie online die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen und die Versicherungsbedingungen vergleichen. Tarife ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung oder mit verkürztem Prognosezeitraum werden grundsätzlich ausgeblendet. Zudem können Sie die Tarifauswahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

 

Gezielte Fragen und Hinweise führen Sie zur für Sie optimalen BU-Versicherung. Denn nur wer mögliche Leistungserweiterungen kennt, kann diese einfordern – oder bewusst darauf verzichten. Sie möchten doch sicherlich nicht erst bei einer Leistungsablehnung erfahren, welche Klausel wichtig gewesen wäre. Dies und vieles mehr unterscheidet unseren Online-Vergleich von anderen. Überzeugen Sie sich selbst.

Die Prämienhöhe

 

Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:

 

Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Je höher die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ist, desto höher fällt der zu zahlende Beitrag aus. Zwischen der versicherten BU-Rente und dem Beitrag besteht ein nahezu linearer Zusammenhang. Halbieren Sie die Rente, sinken die Beiträge ebenfalls ungefähr auf die Hälfte.

Dennoch sollten Sie die Berufsunfähigkeitsrente nicht zu niedrig ansetzen. Denn wenn Sie keine anderen Einkünfte haben und Bürgergeld beantragen müssen, wird dieses um den Betrag Ihrer Berufsunfähigkeitsrente gekürzt.

 

Die Ausnahme:

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Menschen mit geringem Einkommen kann es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, eine niedrige BU-Rente zur „Einfrierung des Gesundheitszustands“ zu wählen. Dadurch bleibt die finanzielle Belastung zunächst gering, und später kann die versicherte BU-Rente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden – bei manchen Tarifen sogar zusätzlich ohne neue Prüfung von Berufs- und Freizeitrisiken.

Versicherungs- und Leistungsdauer:

Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit. Daher sind die Beiträge bei längeren Laufzeiten deutlich höher.

 

Trotzdem ist es in den meisten Fällen ratsam, eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter (Altersrente) zu wählen, um sich im Falle von Berufsunfähigkeit vor Altersarmut zu schützen. Eine zu kurz gewählte Laufzeit lässt sich nachträglich nicht ändern.

Wenn Sie jedoch eine Versicherungsdauer bis zum Renteneintrittsalter vereinbart haben und feststellen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr benötigt wird, können Sie sie problemlos kündigen.

Bevorzugen Sie dennoch eine kürzere Laufzeit? Bitte überlegen Sie, wie Sie die Zeit bis zum Beginn der Altersrente überbrücken möchten. Einige Interessenten planen, bis dahin genug angespart zu haben – vergessen jedoch, dass dies bei früher Berufsunfähigkeit schwierig wird und der Arbeitgeber nichts in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

 

Eintrittsalter:

Im Allgemeinen gilt: Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto niedriger ist der Beitrag!

Diese Regel trifft nur dann nicht zu, wenn Sie später eine risikoärmere Tätigkeit anstreben und dadurch in eine günstigere Berufsgruppe eingestuft werden könnten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie bis dahin gesund bleiben und keine Erkrankungen erleiden, die zu Risikozuschlägen führen. Da dies niemand garantieren kann, wird auch hier ein frühzeitiger Abschluss empfohlen.

 

Derzeit bieten mehrere Gesellschaften die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab 10 Jahren an und eine Überprüfung der Berufsgruppe, falls danach ein Wechsel in eine risikoärmere Tätigkeit erfolgt. Eine Verschlechterung der Einstufung wird dabei ausdrücklich ausgeschlossen.

Ausgeübte Berufstätigkeit:

In den letzten Jahren haben Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen immer mehr Berufsgruppen (Risikoklassen) eingeführt. Dadurch wurde der BU-Schutz für die meisten Akademiker und Bürofachkräfte günstiger, während er für körperlich Tätige teurer wurde. Befürworter dieser Entwicklung sprechen von einer risikogerechten Beitragskalkulation. Man könnte es jedoch auch als Rosinenpickerei bezeichnen.

Aber muss man nicht schon von Abwehrprämien sprechen, wenn junge und gesunde Elektriker, Friseure oder Fliesenleger monatlich über 150 € zahlen sollen? Bei anderen Versicherungen zahlen diese Berufstätigen für denselben Schutz nur die Hälfte!

 

Hinweis für verantwortungsbewusste Eltern:

Möchte Ihr Kind nach dem aktuellen Schuljahr einen Beruf mit hohem Risiko der Berufsunfähigkeit ergreifen, wie zum Beispiel Bäcker, Bauhandwerker, Fleischer, Floristen, Kellner, Köche, Pflegefachmann/-frau und ähnliche, ist es ratsam, die Versicherung noch während der Schulzeit abzuschließen, da dies oft die letzte Gelegenheit für eine bezahlbare Versicherung ist. Fast alle Berufe, die körperliche Arbeit erfordern, gelten als risikoreich. Dies betrifft auch bereits Auszubildende.

 

Die Einstufung in Berufsgruppen ist heutzutage sehr genau. Die Berufsbezeichnung allein reicht nicht für eine präzise Berechnung. Zusätzliche Informationen zur spezifischen Tätigkeit (wie der Anteil der Büro- und Reisetätigkeit, die Art der Berufsausbildung und eventuelle Personalverantwortung) sind erforderlich. All dies wird im Vergleich auf dieser Website berücksichtigt.

 

Rauchverhalten:

Rauchen schadet der Gesundheit. Aus diesem Grund berechnen manche BU-Versicherer unterschiedliche Prämien für Raucher und Nichtraucher.

Als Nichtraucher gilt, wer in den 12 Monaten vor dem Antrag keinen Nikotinkonsum durch Rauchen oder Inhalieren hatte. Rauchen umfasst das Konsumieren von Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen oder anderem Tabak, der verbrannt wird. Auch die Nutzung von elektronischen Rauchgeräten, die Nikotin durch das Inhalieren von Dampf aufnehmen (z. B. E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen), zählt als Rauchen.

Einige Versicherer bieten besonders günstige Bedingungen, wenn die zu versichernde Person bereits seit mehr als 10 Jahren Nichtraucher ist.

Die meisten Anbieter unterscheiden nicht zwischen Rauchern und Nichtrauchern und stellen daher keine Fragen zum Rauchverhalten. Wenn im Antragsformular eine solche Frage gestellt wurde und Sie während der Vertragslaufzeit mit dem Rauchen beginnen, sollten Sie eine mögliche Meldepflicht prüfen. Pauschale Aussagen sind nicht möglich. Manche Versicherer verlangen eine Änderungsmitteilung, andere nicht. Fragen Sie den Versicherungsmakler oder -Vertreter Ihres Vertrauens.

 

Freizeitrisiken:

Wer ein risikobehaftetes Hobby ausübt, muss oft zusätzliche Fragen beantworten. Basierend auf diesen Antworten bestimmt der Risikoprüfer die Notwendigkeit und Höhe eines individuellen Risikozuschlags. Im Extremfall kann er die Annahme des Antrags sogar ablehnen. Dies wird in keinem Vergleich berücksichtigt. Falls Sie ein solches Hobby betreiben, bieten wir Ihnen eine Risikovoranfrage an.

Zu den risikobehafteten Hobbys gehören:

 

  • Autosport,

  • Bergsport,

  • Flugsport,

  • Fun-/Extremsport,

  • gefährliche Mannschaftssportarten (Eishockey, American Football, Rugby)

  • Kampfsport,

  • Motorradsport,

  • Reitsport,

  • Tauchsport,

  • Wassersport und

  • Wintersport.

     

Wenn Sie über uns eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und danach eine solche Freizeitbeschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies nicht nachmelden. Unsere angebotenen Tarife verzichten auf die Pflicht zur Nachmeldung.

 

Gesundheitszustand:

Im Antragsformular sind umfangreiche Gesundheitsfragen zu beantworten. Erkennt der Risikoprüfer ein erhöhtes Risiko, kann er einen Gegenvorschlag mit individuellem Risikozuschlag oder den Ausschluss einer bestimmten Leistung machen. Im Extremfall kann er den Antrag auch ablehnen.

 

Bei Bedarf können wir im Voraus prüfen, ob Ihr Favorit den Antrag zu Standardkonditionen annehmen würde.

Solche individuell erforderlichen Absprachen sind nicht vorhersehbar. Selbst Angebote oder Vorschläge, die mit der Tarifsoftware der jeweiligen Versicherung erstellt wurden, basieren bei der Prämienberechnung immer auf normalen Gesundheitsverhältnissen.

 

Sind Stufentarife günstiger?

 

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders günstig erscheinen zu lassen, bieten Vermittler oft einen Stufentarif (auch als Start- oder Einsteigertarif bekannt) mit niedrigen Anfangsbeiträgen an. Doch der Versicherungsnehmer erhält letztlich nichts geschenkt. Bereits nach wenigen Jahren steigt der Beitrag stufenweise auf ein überdurchschnittliches Niveau.

 

Im Artikel „Berufsunfähigkeitsversicherungen für Einsteiger“ in „ÖKO-TEST September 2017“ haben wir Stufen- und Normaltarife von 19 Anbietern getestet. Das Ergebnis war, dass kein Stufentarif günstiger als der Normaltarif war. Im Gegenteil, die Ersparnisse der ersten Jahre mussten nach der Startphase mehr als ausgeglichen werden.

Daher sollten Sie bei Stufentarifen unbedingt auch auf den Beitrag nach der Startphase achten. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nur während der Startphase bezahlen können.

 

Was geschieht, wenn sich die Risiken im Beruf oder in der Freizeit verändern?

 

Ein Berufswechsel muss grundsätzlich nicht gemeldet werden. Bei einer günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt der Beitrag gleich, auch wenn das BU-Risiko steigt. Dennoch gilt immer der zuletzt ausgeübte Beruf als versichert.

 

Es gibt Ausnahmen bei einigen Anbietern für bestimmte Personengruppen. Diese Ausnahmen müssen ausdrücklich in den Vertragsgrundlagen festgelegt sein.

So weist zum Beispiel die InterRisk (Stand 03/2025) unter „Besondere Vereinbarungen“ auf die Versicherung von Studenten hin.

Der Studienabbruch und der Beginn einer beruflichen Tätigkeit werden schriftlich mitgeteilt. Daraufhin wird die Berufsklasse überprüft, was möglicherweise zu einer Umgruppierung und Anpassung der Beiträge führt. Eine Änderung des Vertrags könnte ebenfalls notwendig sein.

 

Auch die Continentale verlangt in ihrer Schüler-BU eine Meldung nach dem Beginn einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit, um die Eingruppierung und den Versicherungsbeitrag überprüfen zu können.

 

Das Problem: Da es sich um Regelungen für bestimmte Personengruppen handelt, werden diese in vielen Tests und Ratings nicht berücksichtigt. Selbst mit „sehr gut“ oder vielen Sternen bewertete BU-Versicherungen können solche Fallstricke enthalten. Eine zunächst günstig erscheinende Berufsunfähigkeitsversicherung kann letztlich sehr teuer werden. Sicherer ist es, sich von uns beraten zu lassen.

Das Aufnehmen eines risikobehafteten Hobbys nach Vertragsabschluss muss bei allen von uns vermittelten Tarifen nicht angezeigt werden.

 

Dread-Disease-Versicherungen (Schwere-Krankheiten-Versicherung), Grundfähigkeits-, Multi-Risk- und Unfallversicherungen können keine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen. Denn diese leisten nicht zwingend bei Berufsunfähigkeit. Sie beziehen sich nicht auf den ausgeübten Beruf und helfen nur bei genau definierten Krankheiten oder Gesundheitsschäden. Doch wer weiß schon, aufgrund welcher Krankheit er einmal seine Arbeit und damit Lohn oder Gehalt verlieren wird?

 

Auch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bieten nur einen eingeschränkten Schutz. Sie greifen zwar unabhängig davon, infolge welcher Krankheit oder Verletzung die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist – aber erst, wenn die versicherte Person überhaupt keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr für mindestens 3 Stunden täglich ausüben kann.

Unterschiedliche Policen & Vorerkrankungen 

Selbstständige BU-Versicherung (SBU) 

Die SBU ist ein eigenständiger Vertrag und dient der alleinigen Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos. Im Versicherungsfall wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und die vereinbarte Rente gezahlt.
Bei dieser Variante können Sie die Rentenhöhe und die Versicherungsdauer im Rahmen der Annahmerichtlinien frei wählen.
Da kein zusätzliches Todesfallrisiko abgesichert wird und der Beitrag keine Sparraten enthält, sind die Beiträge am niedrigsten und damit am ehesten auch dauerhaft bezahlbar. Dies wird meist noch dadurch verstärkt, dass die jährlichen, aber nicht garantierten Überschüsse mit dem Tarifbeitrag (häufig auch Bruttobeitrag genannt) verrechnet werden und so den Zahlbeitrag (häufig auch Nettobeitrag genannt) reduzieren.
Inzwischen bieten alle renommierten Lebensversicherer eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung an. Sie hat sich durchgesetzt und ist die empfehlenswerte Form der BU-Vorsorge.

Risiko-LV mit BU-Zusatzversicherung (BUZ)
 
Fast jede Risikolebensversicherung kann um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ergänzt werden. Dann ist die Risiko-LV die Hauptversicherung. Je nach Wahl der Zusatzversicherung wird während einer Berufsunfähigkeit nur die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt (BUZ-Beitragsbefreiung) oder darüber hinaus noch eine monatliche BUZ-Rente ausgezahlt.
Die versicherte BU-Rente muss bei vielen Tarifen in einem festen Verhältnis zur Todesfallsumme stehen und darf die Dauer der Hauptversicherung nicht überschreiten.
Eine Risiko-LV mit zusätzlicher BU-Rente ist teurer, da sowohl das Todesfall als auch das BU-Risiko abgesichert und bezahlt werden muss.
Ältere Veröffentlichungen stellen dies gelegentlich anders dar. Damals wurden die neuen und bedingungsseitig verbesserten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit den traditionellen Zusatzversicherungen verglichen.

Lebens- oder Rentenversicherung mit BUZ
 
Altersvorsorgeprodukte wie kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen können um eine BUZ-Beitragsbefreiung und auch um eine BUZ-Rente ergänzt werden.
Die Beitragsbefreiung ist ratsam. Denn wovon sollen die Beiträge für die Lebens- oder Rentenversicherung bezahlt werden, wenn der Versicherte berufsunfähig wird und dadurch Job und Einkommen verliert?
Die Beitragbefreiung stellt sicher, dass der Versicherer im Ernstfall die Beitragszahlung für den Altersvorsorgevertrag übernimmt. Das ursprüngliche Sparziel wird dann trotz Berufsunfähigkeit erreicht. Wichtig sind dabei gute Versicherungsbedingungen. Zusatzversicherungen mit ungenügenden Bedingungen sichern das Sparziel nur unzuverlässig ab.
Vom Einschluss einer BUZ-Rente (einem sogenannten Kombi-Vertrag) raten wir ab. Gegenüber zwei Einzelverträgen (BU-Absicherung & Altersvorsorge) hat die Kopplung von Altersvorsorge und BUZ-Rente in einem Vertrag mehr Nachteile als Vorteile.

Liste der Vorerkrankungen, die meist zur Ablehnung führen:
 

  • Alkoholabhängigkeit

  • Amyloidose

  • Aneurysma (krankhafte Aussackung einer Schlagader)

  • Arteriosklerose

  • Darmerkrankung, chronisch-entzündlich (z. B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)

  • Diabetes Typ 1 und 2

  • Herzerkrankungen, schwere (z. B. Angina Pectoris, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz)

  • HIV-Infektion/AIDS

  • Leberzirrhose (Schrumpfleber)

  • Leukämie

  • Multiple Sklerose

  • Parkinson

  • Psychische Erkrankungen

  • Rheuma

  • Schlaganfall

  • Stress- oder Erschöpfungszustand (vom Arzt diagnostiziert)

  • Tumore, bösartig

  • Zystenniere (polyzystische Nierenerkrankung)

Liste der Vorerkrankungen, die häufig zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen:
 

  • Allergien

  • Asthma bronchiale

  • Bandscheibenvorfall

  • BWS-, HWS- oder LWS-Syndrom

  • chronische Gastritis

  • Fehlsichtigkeit (über 8 Dioptrien)

  • Gicht

  • mehrmalige Verspannungen

  • Hypertonie (Bluthochdruck)

  • Knieverletzungen

  • Krampfadern

  • Migräne

  • Nierensteine

  • Neurodermitis

  • Schilddrüsenerkrankungen

  • Skoliose

  • Tinnitus

  • Tumore, gutartig

Unser Tipp
 
Beantragen Sie Ihren BU-Schutz so früh wie möglich – noch

 

  • bevor sich (weitere) Erkrankungen entwickeln und die Versicherbarkeit einschränken,

  • bevor Sie eine risikoreiche Berufstätigkeit erlernen oder beginnen und dadurch in eine ungünstige Berufsklasse eingestuft werden, und

  • bevor Sie ein risikoreiches Hobby aufnehmen, das nur mit Risikozuschlägen oder möglicherweise gar nicht versicherbar ist.

     

Da niemand weiß, wann er welche Erkrankung erleiden wird, ist es wahrscheinlich jetzt ein guter Zeitpunkt, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Selbst mit einer kleinen versicherten Berufsunfähigkeitsrente können Sie sich einen niedrigen Beitragssatz dauerhaft sichern – mit einer guten Nachversicherungsgarantie sogar für nachträgliche Erhöhungen.
Haben Sie den rechtzeitigen Abschluss verpasst, wird die Absicherung teuer. Oder es werden Ihnen sogenannte Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit unzureichendem Versicherungsschutz angeboten.

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