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Berufsunfähigkeit und staatliche Unterstützung

Berufsunfähigkeit und staatliche Unterstützung


Im Falle einer Berufsunfähigkeit können sowohl private Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch staatliche Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente eine finanzielle Absicherung bieten. Es gibt jedoch wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Unterstützungsarten:


Erwerbsminderungsrente:

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung, die von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird. Sie kommt in Frage, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf zu arbeiten. Voraussetzung für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist, dass der Betroffene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe der Rente hängt von den bisherigen Beitragszeiten und dem Einkommen ab. Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:Vollständige Erwerbsminderungsrente: Der Betroffene kann keine drei Stunden mehr am Arbeitsmarkt tätig sein.
Teilhabe an der Erwerbsminderungsrente: Der Betroffene kann noch eingeschränkt arbeiten, jedoch weniger als sechs Stunden täglich.
Die Erwerbsminderungsrente ist jedoch oft relativ gering und reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.


Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die speziell dafür entwickelt wurde, Personen im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abzusichern. Im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente muss für die BU-Versicherung ein regelmäßiger Beitrag gezahlt werden. Im Fall einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung eine monatliche Rente, die individuell vereinbart wird und den bisherigen Lebensstandard absichern soll.Der entscheidende Unterschied zur Erwerbsminderungsrente ist, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung den spezifischen Beruf des Versicherten absichert. Das bedeutet, dass man auch dann Anspruch auf Leistungen hat, wenn man nur in dem eigenen Beruf, nicht aber in einem anderen Beruf arbeiten kann.


Unterschiede zwischen Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Anspruchsvoraussetzungen: 

Die Erwerbsminderungsrente ist an gesetzliche Rentenversicherungszeiten gebunden, während eine Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Zahlung regelmäßiger Beiträge abgesichert wird und keine gesetzliche Voraussetzung benötigt.

  • Höhe der Leistung: 

Die Erwerbsminderungsrente ist oft niedriger als die monatliche Zahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie auf den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung basiert und meist nur einen Teil des Einkommens ersetzt.

  • Leistungsumfang: 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine festgelegte Summe, die sich an dem bisherigen Einkommen orientiert, während die Erwerbsminderungsrente meist niedriger ausfällt und nicht unbedingt den bisherigen Lebensstandard abdeckt.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erwerbsminderungsrente eine Grundsicherung bietet, jedoch oft nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine zusätzliche Absicherung dar und kann eine wichtigere Rolle spielen, um finanzielle Lücken im Falle einer Berufsunfähigkeit zu schließen.



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