
Haftpflichtversicherung im Vergleich: Finden Sie die beste Absicherung
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen unbeabsichtigter Schäden. Vergleichen Sie auf unserer Website verschiedene Anbieter und finden Sie den besten Schutz zu einem fairen Preis.
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Privathaftpflichtversicherung
Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Privathaftpflicht unterstützt Versicherungsnehmer finanziell bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie bei Dritten verursacht haben.
Der Versicherungsschutz ist auf den versicherten Personenkreis beschränkt, gilt jedoch in den meisten Fällen im In- und auch Ausland - sofern der Wohnsitz in Deutschland ist.
Neben dem Basisschutz besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzleistungen zu inkludieren, wie
z. B. Schlüsselverlust oder Mietsachschäden.

Warum eine Haftpflichtversicherung jetzt wichtiger denn je ist: Schützen Sie sich in einer Welt im Wandel.
Erschwinglichkeit infrage gestellt – Aufgrund steigender Risiken und damit verbundener Kosten müssen wir uns besser gegen potenziell teure Schadensersatzforderungen absichern.
Digitalisierung und ihre Risiken – Mit der zunehmenden Nutzung von sozialen Medien und Online-Plattformen müssen auch digitale Risiken mit einer modernen Haftpflicht abgedeckt werden.
Rechtliche Unsicherheiten wachsen – Durch ständige Änderungen im Gesetz und neue Herausforderungen im digitalen Bereich, wie etwa Datenschutz und Haftung bei Online-Diensten, wird der Schutz durch eine Haftpflichtversicherung zunehmend notwendig.
Veränderte Lebensumstände – von mehr Homeoffice bis zu steigenden Risiken im Alltag durch neue Technologien – die Haftpflichtversicherung hilft, in einer sich wandelnden Welt abgesichert zu bleiben.
Ist die Privathaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Im Allgemeinen gehört die Privathaftpflichtversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa beim Betrieb einer Drohne oder beim Skifahren. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Italien, kann eine Privathaftpflicht beim Skifahren gesetzlich vorgeschrieben sein.
Eine umfassende Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten und schützt vor hohen finanziellen Belastungen. Wenn Sie zu Unrecht für einen Schaden haftbar gemacht werden, hilft Ihnen die Versicherung gegebenenfalls auch vor Gericht. Die Haftung für verursachte Schäden ist gesetzlich festgelegt, was die Bezeichnung „Haftpflicht“ erklärt.
Obwohl die Privathaftpflicht in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sie in vielen Alltagssituationen eine Voraussetzung sein. Beispielsweise verlangen manche Vermieter beim Einzug in eine Wohnung den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung.
Für wen ist eine Privathaftpflicht sinnvoll?
Grundsätzlich ist eine Privathaftpflichtversicherung für jeden sinnvoll, da sie im Ernstfall vor hohen Kosten schützt.
Was kostet eine Privathaftpflicht?
Familie mit Kindern
Wohnort
Berlin
Zusatzleistung
Inkl. Ausfalldeckung, Deliktunfähige Kinder mitversichert
Vorversicherung und Schäden
keine
Deckungssumme
mind. 5 Mio. € (empfohlen)
Selbstbeteiligung
max. 150 €
Familie mit Kindern
Familie / Paar ohne Kinder
Wohnort
Berlin
Zusatzleistung
Inkl. Ausfalldeckung, Deliktunfähige Kinder mitversichert
Vorversicherung und Schäden
keine
Deckungssumme
mind. 5 Mio. € (empfohlen)
Selbstbeteiligung
max. 150€
Familie / Paar ohne Kinder
Single mit Kindern
Wohnort
Berlin
Zusatzleistung
Inkl. Ausfalldeckung, Deliktunfähige Kinder mitversichert
Vorversicherung und Schäden
keine
Deckungssumme
mind. 5 Mio. € (empfohlen)
Selbstbeteiligung
max. 150€
Single mit Kindern
Single ohne Kinder
Wohnort
Berlin
Zusatzleistung
Inkl. Ausfalldeckung
Vorversicherung und Schäden
keine
Deckungssumme
mind. 5 Mio. € (empfohlen)
Selbstbeteiligung
max. 150€
Single ohne Kinder
Rechtliche Aspekte der Haftung für Sach- und Vermögenswerte
Vermögensschaden

Ein Personenschaden entsteht, wenn durch das eigene Verhalten eine dritte Person verletzt wird.
Beispiel:
Beim Überqueren der Straße übersehen Sie einen Radfahrer. Dieser stürzt beim Ausweichen auf den Bordstein und erleidet einen Oberschenkelbruch.
Schaden: etwa 75.000 Euro
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für Krankenhausbehandlung, Haushaltsführungshilfe und Schmerzensgeld.
Personenschäden können für den Verursacher sehr teuer werden. Bei schweren Unfällen müssen neben den medizinischen Kosten, Rehabilitationsmaßnahmen und möglichen Umbauten für eine barrierefreie Wohnung auch Schmerzensgeld und Entschädigungen für Verdienstausfall gezahlt werden.
Deshalb sollte die Deckungssumme für Personenschäden in der Privathaftpflichtversicherung ausreichend hoch sein – mindestens 10 Millionen Euro sind hier ratsam.
Personenschaden

Ein Personenschaden entsteht, wenn durch das eigene Verhalten eine dritte Person verletzt wird.
Beispiel:
Beim Überqueren der Straße übersehen Sie einen Radfahrer. Dieser stürzt beim Ausweichen auf den Bordstein und erleidet einen Oberschenkelbruch.
Schaden: etwa 75.000 Euro
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für Krankenhausbehandlung, Haushaltsführungshilfe und Schmerzensgeld.
Sachschaden

Ein Sachschaden tritt auf, wenn das Eigentum einer anderen Person beschädigt wird.
Beispiel: Während eines entspannten Filmabends kippen Sie versehentlich eine offene Bierflasche um – direkt auf das neue Smartphone Ihres Freundes.
Schaden: etwa 500 Euro
In diesem Fall übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur oder für ein Ersatzgerät.
Neben solchen kleineren Schäden können auch größere und kostspieligere Schäden auftreten. Ein Beispiel hierfür ist ein Weihnachtsbaum, der Feuer fängt und dadurch einen Brand in den angrenzenden Wohnungen verursacht.
Gefälligkeitsschaden

Ein Gefälligkeitsschaden entsteht, wenn Sie jemandem unentgeltlich einen Gefallen tun – zum Beispiel, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und dabei versehentlich seinen neuen Laptop fallen lassen.
Da in solchen Fällen keine gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, greift auch die reguläre Privathaftpflichtversicherung nicht. Möchten Sie dennoch abgesichert sein, empfiehlt sich ein Tarif, der Gefälligkeitsschäden als Zusatzleistung umfasst. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten.
Deliktunfähige Kinder

Kinder unter sieben Jahren – im Straßenverkehr unter zehn Jahren – gelten als deliktunfähig und können für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden. Eltern haften in solchen Fällen nur, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen wird.
Dennoch können derartige Situationen zu unangenehmen Konflikten mit der geschädigten Person führen, die man vermeiden möchte. Ist Ihre Privathaftpflichtversicherung so erweitert, dass sie auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt, kann die Versicherung auf Ihren Wunsch hin zahlen – selbst wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch gegen Sie besteht. So kann beispielsweise eine durch einen Fußballschuss Ihres Kindes beschädigte Fensterscheibe des Nachbarn ersetzt werden, ohne dass Sie rechtlich dazu verpflichtet sind.
Diensthaftpflicht

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, wie Lehrer oder Polizisten, können ihre Privathaftpflicht durch eine Diensthaftpflichtversicherung ergänzen.
Diese bietet Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während der Dienstausübung entstehen. Zu den Leistungen gehören sowohl die Kostenübernahme bei grob fahrlässigen Vergehen als auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen bei leichter Fahrlässigkeit. Damit schützt die Diensthaftpflicht vor finanziellen Risiken, die im Berufsalltag auftreten können.
Forderungsausfalldeckung

Wenn Sie einen Tarif mit sogenannter Forderungsausfalldeckung als Zusatzleistung wählen, springt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein, falls Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen.
In der Regel ist die Forderungsausfalldeckung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine wesentliche Voraussetzung für die Versicherungsleistung besteht darin, dass Sie einen gerichtlichen Titel gegen den Schädiger erwirkt haben und dieser zur Zahlung verurteilt wurde. Einige Premium-Tarife übernehmen sogar die Kosten für das gerichtliche Verfahren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mietsachschäden

Einige Privathaftpflichtversicherungen bieten Schutz vor sogenannten Mietsachschäden. Dazu zählen unter anderem:
Schäden am Gebäude, wie ein Wasserschaden durch eine übergelaufene Badewanne Schäden am Inventar, beispielsweise ein Brandloch im Sofa eines Hotelzimmers durch eine achtlos abgelegte Zigarette Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen, etwa eine beschädigte Kamera, die Sie sich von einem Freund ausgeliehen haben Je nach Tarif können Umfang und Bedingungen der Absicherung variieren.
Schlüsselverlust

Einige Tarife der Privathaftpflichtversicherung decken das Risiko eines Schlüsselverlusts ab. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schließanlage sowie gegebenenfalls für eine temporäre Gebäudebewachung.
Abhängig vom gewählten Tarif können unter anderem folgende Schäden versichert sein: Verlust fremder privater Schlüssel, etwa zu Ihrer Mietwohnung Verlust fremder beruflicher Schlüssel, beispielsweise zu den Geschäftsräumen Ihres Arbeitgebers.