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Abtretung


Eine Abtretung bezeichnet die Übertragung einer bestehenden Forderung – etwa eines Kredits oder einer Baufinanzierung – von einem Gläubiger auf einen anderen. Besonders bei Baufinanzierungen ist der Forderungsverkauf zwischen Banken gängige Praxis, um Kapital freizusetzen.


Für den Kreditnehmer hat eine Abtretung meist nur informativen Charakter, da die monatlichen Raten weiterhin per Lastschrift eingezogen werden und keine aktive Handlung erforderlich ist.

Bei einer Anschlussfinanzierung kann die Abtretung auch die Übertragung der eingetragenen Grundschuld auf eine neue Bank betreffen. Entscheidet sich der Kreditnehmer für eine Umschuldung, muss die alte Bank der Abtretung zustimmen, wobei hierfür Umschreibungskosten anfallen.


Eine weitere Anwendung findet die Abtretung bei der Kreditsicherung: Banken können sich das Einkommen des Kreditnehmers abtreten lassen, um im Fall einer Zahlungsunfähigkeit den pfändbaren Teil des Gehalts zur Tilgung der Schulden einzuziehen.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.

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