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Avalgebühr


Bei einem Avalkredit übernimmt eine dritte Partei, in der Regel eine Bank, die Bürgschaft für einen Kredit, ohne direkt am Kreditvertrag beteiligt zu sein. Die Bank tritt als Bürge für den Schuldner ein und spricht gegebenenfalls eine Garantie aus. Im Gegenzug erhebt die Bank eine Avalgebühr, auch als Bürgschaftsgebühr bezeichnet. Der Kreditnehmer ist dafür verantwortlich, diese Gebühr zu zahlen.


Die Avalgebühr dient der Deckung der Bearbeitungsgebühren der Bank und kann entweder einmalig oder, bei längeren Laufzeiten, jährlich erhoben werden. Die Gebühr deckt die Kosten für den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand sowie das Risiko, das die Bank bei der Übernahme der Bürgschaft trägt. Die Höhe der Avalgebühr ist auf maximal 2,5 Prozent pro Jahr der verbürgten Summe begrenzt. Sie wird auch dann fällig, wenn die Bank nicht tatsächlich für den Kunden einstehen muss.


Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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