Arbeitnehmersparzulage: Darauf sollten Sie achten
Die Arbeitnehmersparzulage dient der staatlichen Unterstützung von Arbeitnehmern bei der Vermögensbildung. Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber erhalten und diese entweder investieren oder zur Tilgung einer Baufinanzierung verwenden, können unter bestimmten Bedingungen von der Arbeitnehmer-Sparzulage (ANSpZ) profitieren. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ist entscheidend für den Erhalt der Prämie. Zudem beeinflusst die gewählte Anlageform die Höhe der Sparzulage.
Voraussetzung für die Arbeitnehmer-Sparzulage
Grundvoraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage ist der Bezug von vermögenswirksamen Leistungen – also zusätzliches Geld, das der Arbeitgeber freiwillig zum Vermögensaufbau bereitstellt und nicht als Gehalt ausgezahlt wird.
Damit der Staat den Sparbetrag aufstockt, müssen die vermögenswirksamen Leistungen nachweislich in eine der folgenden Anlageformen fließen: die Tilgung einer Baufinanzierung, Aktien- oder Fondssparpläne oder Bausparverträge. Zudem darf Ihr maximal zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro nicht überschreiten – bei Verheirateten liegt die Grenze bei 80.000 Euro.
Arbeitnehmersparzulage – Übersicht
Förderung bei Fondssparplänen:
Kategorie | Maximales zu versteuerndes Einkommen | Geförderte Sparsumme (max.) | Förderung | Maximale Sparzulage |
Single | 40.000 Euro | 400 Euro | 20% | 80 Euro |
Verheiratet | 80.000 Euro | 800 Euro | 20% | 160 Euro |
Förderung bei Bausparverträgen und Baukredittilgung:
Kategorie | Geförderte Sparsumme (max.)* | Förderung | Maximale Sparzulage |
Single | – | 9% | 470 Euro |
Verheiratet | – | 9% | 940 Euro |
*Hinweis: Bei Bausparverträgen und Baukredittilgung gelten keine spezifischen Angaben zum maximal zu versteuernden Einkommen in diesem Kontext.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.*
Hier ist die aktualisierte Tabelle, die alle relevanten Informationen zur Arbeitnehmersparzulage enthält:
Arbeitnehmersparzulage – Übersicht
Förderung bei Fondssparplänen:
Kategorie | Maximales zu versteuerndes Einkommen | Geförderte Sparsumme (max.) | Förderung | Maximale Sparzulage |
Single | 40.000 Euro | 400 Euro | 20% | 80 Euro |
Verheiratet | 80.000 Euro | 800 Euro | 20% | 160 Euro |
Förderung bei Bausparverträgen und Baukredittilgung:
Kategorie | Geförderte Sparsumme (max.)* | Förderung | Maximale Sparzulage |
Single | 470 Euro | 9% | 43 Euro |
Verheiratet | 940 Euro | 9% | 86 Euro |
Gesamte Förderung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme beider Fördersätze:
Kategorie | Maximale Arbeitnehmersparzulage pro Jahr |
Single | 123 Euro |
Verheiratet | 146 Euro |
Zusätzliche Hinweise:
Um beide Fördersätze gleichzeitig in Anspruch zu nehmen, müssen die vermögenswirksamen Leistungen sowohl in einen Fondssparplan als auch in einen Bausparvertrag oder eine Baukredittilgung fließen.
Für Alleinstehende sind zwei Belege erforderlich, für Verheiratete vier Belege.
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht die gesamte geförderte Sparsumme aufbringt, können Sie auch Eigenleistungen in den VL-Vertrag einzahlen, um die gesamte Zulage zu erhalten. Diese Einzahlung muss jedoch über den Arbeitgeber laufen, um gefördert zu werden.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.
Sparzulage beantragen
Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann über die Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Der Antrag auf die Prämie kann noch vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Die Berechnung erfolgt ab dem 01.01. des Jahres, in dem Sie mit dem Ansparen der vermögenswirksamen Leistungen (VL) begonnen haben.
So geht's:
Beim Finanzamt müssen Sie bescheinigen, dass Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einer förderungsfähigen Anlageform angelegt wurden.
Dies geschieht in der Regel durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts.
In vielen Fällen wird Ihnen das erforderliche Formular zum Jahresende automatisch zugeschickt.
Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
Das Finanzamt setzt die Arbeitnehmersparzulage jährlich fest und sammelt diese an, bis die Sperr- und Rückzahlungsfristen abgelaufen sind. Erst dann wird die Zulage ausgezahlt.
Sperrfristen:
Bei Fondssparplänen beträgt die Sperrfrist sieben Jahre nach der ersten Einzahlung.
Bei Bausparverträgen endet die Sperrfrist, sobald der Bausparer das Vertragsziel erreicht hat.
Wichtig:
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht direkt mit der Steuerrückzahlung ausgezahlt.
Stattdessen wird die Zulage zum Ende der Vertragslaufzeit direkt an den VL-Vertrag überwiesen.
Für wen ist eine Arbeitnehmersparzulage sinnvoll?
Die Arbeitnehmersparzulage ist vor allem für Arbeitnehmer sinnvoll, die:
Vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
Wert auf den Vermögensaufbau legen und dabei von staatlicher Förderung profitieren möchten.
Die Prämie des Staates ist steuerfrei und bietet eine attraktive Unterstützung beim Vermögensaufbau, insbesondere bei der Ansparung von langfristigen Anlagen wie Bausparverträgen, Fondssparplänen oder der Tilgung von Baufinanzierungen.
Die Zulage kann erheblich zur Erhöhung des eigenen Sparbetrags beitragen, was den Vermögensaufbau erleichtert.
Was passiert, wenn mein zu versteuerndes Einkommen im Laufe der Zeit steigt?
Woher weiß ich, wie hoch mein zu versteuerndes Einkommen ist?