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Ihr Lächeln verdient den besten

Schutz – mit der richtigen Zahnzusatzversicherung​​​​

Gesunde Zähne sind nicht nur schön, sondern auch wichtig für Ihr Wohlbefinden. Doch hochwertige Behandlungen wie Implantate, Kronen oder professionelle Zahnreinigungen können teuer werden. Mit einer Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich umfassende Leistungen und reduzieren Ihre Eigenkosten spürbar. Vergleichen Sie jetzt die besten Tarife und finden Sie den Schutz, der perfekt zu Ihrem Lächeln passt!​​

Erstattungsbeispiele für Zahnersatz und Zahnbehandlungen

Vollkeramikkrone

Kosten Keramikkrone:800 €

Kassenzuschuss: -200 €

Eigenanteil ohne Versicherung: = 600€

Eigenanteil mit Versicherung: 80 €

Zahnimplantat

Gesamtkosten: 800 €

Kassenzuschuss: -200 €

Eigenanteil ohne Versicherung: = 600 €

Eigenanteil mit Versicherung: 80 €


Kunststoff-Füllung

Kosten Füllung: 100 €

Kassenzuschuss: -60 €

Eigenanteil ohne Versicherung: = 40 €

Eigenanteil mit Versicherung 10 €


Zahnreinigung

Kosten Zahnreinigung:100 €

Kassenzuschuss: -0 €

Eigenanteil ohne Versicherung: 100 €

Eigenanteil mit Versicherung 10 €


Jetzt Angebot anfordern

Die 6 meistgestellten Fragen von Eltern zur Zahnzusatzversicherung für Kinder.

Unser Serviceteam erhält diese sechs Fragen häufig von Eltern, die für ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten. Gern möchten wir Ihnen unsere Antworten mitteilen, da wir annehmen,

da sie auch für den täglichen Umgang mit Eltern von Patienten nützlich sind.

1. Ab wann ist es sinnvoll, für sein Kind eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen?

Es ist ratsam, eine Zahnzusatzversicherung schon beim Durchbruch des ersten Milchzahns abzuschließen. So bekommt das Kind rechtzeitig Zugang zu einer umfassenden Zahnprophylaxe und ist bei Zahnunfällen abgesichert, da die Zahnzusatzversicherung hochwertige Füllungen und Kinderkronen übernimmt. Außerdem bietet eine rechtzeitig abgeschlossene Zahnzusatzversicherung auch

2. Ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung nachträglich abzuschließen, zum Beispiel erst wenn mein Kind eine Zahnspange braucht?

Ist bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert worden oder hat ein Zahnunfall stattgefunden, können diese Schäden nicht mehr rückversichert werden. Zahnzusatzversicherungen sollten rechtzeitig abgeschlossen werden, da bereits vorhandene Defekte in der Regel nicht abgedeckt sind.

2. Ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung nachträglich abzuschließen, zum Beispiel erst wenn mein Kind eine Zahnspange braucht?

Ist bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert worden oder hat ein Zahnunfall stattgefunden, können diese Schäden nicht mehr rückversichert werden. Zahnzusatzversicherungen sollten rechtzeitig abgeschlossen werden, da bereits vorhandene Defekte in der Regel nicht abgedeckt sind.

6. Welche Leistungen deckt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ab?

Kariesprophylaxe bereits in der frühen Phase: Durch den Verzehr von Lebensmitteln mit Zuckerzusatz haben Kinder ein gesteigertes Risiko, an Karies zu erkranken. Ihnen muss bei der Zahnpflege unter die Arme gegriffen werden.
Eine Zahnzusatzversicherung deckt zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen und PZR ab, die von der GKV nicht übernommen werden, und trägt so zur Kariesvorbeugung bei.

Absicherung bei zahnmedizinischen Unfällen: Zahnunfälle bei Kindern kommen oft vor und können hohe Behandlungskosten verursachen. Die Zahnzusatzversicherung deckt die Kosten ab, die über die Leistungen der GKV hinausgehen, und sorgt so für eine hochwertige Versorgung.

Darüber hinaus bewahrt Sie als Elternteil vor unvorhergesehenen monetären Belastungen.
Kieferorthopädische Therapien: Über die Hälfte aller Kinder weist Zahnfehlstellungen auf, die häufig kostspielige kieferorthopädische Behandlungen notwendig machen.
Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) kommt dabei nur für die Basisversorgung auf. Eltern müssen Zusatzleistungen, die die Behandlung komfortabler und effektiver gestalten, in der Regel selbst bezahlt werden. 

4. Ist eine PZR-Flatrate auch für Kinder verfügbar?

Ja, es existieren auch Zahnzusatzversicherungen für Kinder, die unbegrenzte Leistungen für Prophylaxe bieten. Eine Zahnzusatzversicherung mit PZR-Flatrate ist besonders für Kinder mit Zahnerkrankungen oder einem hohen Kariesrisiko sinnvoll. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der jährlich durchgeführten professionellen Zahnreinigungen (PZR) sowie für den erstattungsfähigen Betrag pro PZR.
Die Versicherung übernimmt alle medizinisch
notwendigen Prophylaxe-Leistungen.

5. Welche prophylaktischen Leistungen für Kinder werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt?

Die gesetzliche Krankenkasse umfasst lediglich eine „BasisProphylaxe“, bei der essenzielle Leistungen wie die Fissurenversiegelung nur für ausgewählte Zähne und die Entfernung harter Zahnbeläge nur einmal pro Jahr abgedeckt sind. In den ersten Lebensjahren sind die Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung ebenfalls limitiert. Eltern, die für ihr Kind eine umfassende Zahnprophylaxe wünschen, sehen sich bei der gesetzlichen Krankenkasse schnell Einschränkungen gegenüber und müssen viele Zusatzleistungen aus eigener Tasche bezahlen.

Eine Zahnzusatzversicherung bietet Zahnärzten den nötigen Abrechnungs-Spielraum, um die Prophylaxe individuell auf die Bedürfnisse der Kinder abzustimmen. Gleichzeitig entlastet sie Eltern finanziell, indem sie hohe Eigenanteile reduziert – für eine bestmögliche und langfristige Zahngesundheit der Kinder.

Beispiele: 

Gesetzliche Krankenkasse (GKV):
 

  • Kinder-Prophylaxe-Budget: Keine zusätzliche Leistung.

  • Zahnsteinentfernung: 1x jährlich.

  • Fissurenversiegelung: Nur für Backenzähne 6 und 7, jeweils 2 Versiegelungen pro Jahr.
     

Zahnzusatzversicherung (ZZV):
 

  • Kinder-Prophylaxe-Budget: Professionelle Zahnreinigung regelmäßig (z. B. 2x pro Jahr à 130 €, abrechenbar: 260 €).

  • Fissurenversiegelung: Auch für weitere (Milch-)Zähne möglich, z. B. 8 Prämolaren à 40 €, abrechenbar: 320 €.

  • Weitere Prophylaxeleistungen:

    • Medikamentenanwendung mit individueller Schiene (GOZ 1030).

    • Lokale Fluoridierung (GOZ 1020).

    • Speicheltest zur Bestimmung des Kariesrisikos.

Jetzt Angebot anfordern

🦷 Vorteile einer Zahnzusatzversicherung


Maximale Kostenerstattung: 

Sichern Sie sich bis zu 100 % Erstattung für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie und vieles mehr.


Günstiger Schutz: 

Bereits ab wenigen Euro im Monat genießen Sie umfassenden Versicherungsschutz und reduzieren Ihre Eigenkosten erheblich.

Frau erhält Röntgenaufnahme mit Zahnscanner, während eine andere Frau ihr hilft. Display zeigt 6.3, 140.0 an. Klinische Umgebung.

Innovative Behandlungen: 

Profitieren Sie von den neuesten zahnmedizinischen Methoden – auch für zukünftige Behandlungen, die heute noch nicht bekannt sind.


Weltweiter Schutz: 

Egal, wo Sie sind – Ihre Zahnzusatzversicherung begleitet Sie rund um den Globus.


Nahaufnahme einer zahnärztlichen Reinigung. Eine rotierende Bürste reinigt die Zähne, umgeben von einem grünen Handschuh im Hintergrund.

Einfache Abwicklung: 

Kostenerstattung leicht gemacht – Rechnungen können schnell und unkompliziert digital eingereicht werden.


Individuelle Tarife: 

Finden Sie den Schutz, der zu Ihnen passt – mit flexiblen Erstattungssätzen und maßgeschneiderter Absicherung.


Sofortiger Schutz: 

Der Abschluss ist in wenigen Minuten erledigt, und der Versicherungsschutz greift sofort – ohne Wartezeit.


Rundum-Service: 

Nutzen Sie Beratungsangebote zu Mundhygiene, Unterstützung bei der Zahnarztwahl und vieles mehr – jederzeit erreichbar.


Was leistet die Zahnzusatzversicherung?

Zahnersatz

Für Erwachsene stellt dies die wichtigste Leistung einer Zahnzusatzversicherung dar. Zahnersatz ist häufig kostspielig, und der Festzuschuss der Krankenkasse deckt lediglich einen geringen Teil der Ausgaben – insbesondere, wenn Sie eine höherwertige Behandlung wünschen als die Regelversorgung bietet.


Leistungen für Zahnersatz können auch durch spezielle Zahnersatzversicherungen abgesichert werden. Diese Tarife sind etwas preiswerter als herkömmliche Zahnzusatzversicherungen, allerdings entfallen dabei Leistungen für Zahnbehandlungen oder die professionelle Zahnreinigung. Sehr gute Tarife erstatten mindestens 90 % der Kosten für Zahnersatz.

Zahnbehandlung

Viele Tarife decken die Kosten für Zahnbehandlungen ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht oder nur teilweise übernommen werden. Während die Krankenkasse beispielsweise Kunststofffüllungen nur für die vorderen, sichtbaren Zähne vorsieht, erstatten viele Zahnzusatzversicherungen die Kosten auch für die Backenzähne.

Zahnreinigung

Zahnärzte raten dazu, ein- bis zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung vornehmen zu lassen. Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten dafür mindestens einmal im Jahr. Die Erstattung ist dabei häufig auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Jahr begrenzt. Es gibt jedoch auch Tarife, die uneingeschränkt für professionelle Zahnreinigungen aufkommen.

Kieferorthopädie

Etwa jeder zweite Jugendliche benötigt eine teure Korrektur einer Zahn- oder Kieferfehlstellung. Auch bei Erwachsenen kann ein Besuch beim Kieferorthopäden medizinisch notwendig sein. In solchen Fällen erstatten gute Zahnzusatzversicherungen bis zu 100 % der Kosten für Kieferorthopädie.

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Darauf sollten Sie bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung achten – 7 Tipps

Eine Hand hält eine gelbe Glühbirne mit dem Wort "TIPS". Die Farben sind hell und der Hintergrund ist weiß.

  1. Leistungsstarke Tarife wählen

    Achten Sie auf Tarife mit mindestens guten Leistungen, besonders beim Zahnersatz. Eine Erstattung von 75 % oder mehr hilft, Ihren Eigenanteil gering zu halten.


  2. Kosten für Zahnreinigung im Blick haben

    Tarife, die regelmäßige professionelle Zahnreinigungen erstatten, machen sich oft bezahlt. Schon zwei Behandlungen pro Jahr können den Versicherungsbeitrag ausgleichen.


  3. Wartezeiten prüfen

    Nicht alle Tarife leisten sofort in vollem Umfang. Achten Sie darauf, dass die Leistungen in den ersten Jahren nicht zu stark eingeschränkt sind, um hohe Eigenkosten zu vermeiden.


  4. Passende Leistungen je nach Alter

    Während für Kinder Kieferorthopädie oft entscheidend ist, liegt der Fokus bei Erwachsenen eher auf hochwertigem Zahnersatz. Wählen Sie den Tarif, der zu Ihrem Bedarf passt.


  5. Zahnersatz – nicht nur im Alter relevant

    Auch jüngere Menschen profitieren von gutem Zahnersatz. Hochwertige Materialien und eine ansprechende Optik sind in jedem Alter wichtig.


  6. Selbst vergleichen

    Verlassen Sie sich nicht nur auf Empfehlungen – ein persönlicher Vergleich hilft, den Tarif zu finden, der optimal zu Ihren Bedürfnissen passt.


  7. Zahnstatus beachten

    Der Zustand Ihrer Zähne beeinflusst die Tarifwahl. Fehlende Zähne oder laufende Behandlungen können den Versicherungsabschluss erschweren. Klären Sie daher vorab, welche Tarife für Sie infrage kommen.


Häufige Fragen:

Laufende oder angeratene Maßnahmen – Das sollten Sie wissen

Auch kleinere Behandlungen wie Füllungen müssen angegeben werden. Reine Vorsorgemaßnahmen, etwa professionelle Zahnreinigungen, sind davon ausgenommen.

Wird diese Frage mit „Ja“ beantwortet, lassen sich viele Tarife nicht abschließen. Es gibt jedoch Versicherer, die auch bei laufenden oder angeratenen Behandlungen Schutz bieten – jedoch nur für zukünftige Maßnahmen. Bereits diagnostizierte, geplante oder begonnene Behandlungen sind grundsätzlich nicht versichert, selbst wenn der Vertrag zustande kommt.

parodontale Vorerkrankung

Diese Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei Ihnen bereits eine Parodontose oder Parodontitis diagnostiziert und behandelt wurde oder Sie sich aktuell in Behandlung befinden.


Wichtiger Hinweis:Eine Parodontose-Behandlung gilt versicherungsrechtlich erst dann als abgeschlossen, wenn keine Nachkontrollen oder Nachbehandlungen (Recall) mehr erforderlich sind.

Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung – Was bedeutet das?

Die Wartezeit ist eine festgelegte Frist, in der trotz bestehendem Versicherungsschutz noch keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Je nach Versicherer und Tarif können diese Bedingungen unterschiedlich ausfallen.


  • Besteht Versicherungsschutz während der Wartezeit?


    Nach Vertragsbeginn besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Allerdings werden während der Wartezeit keine Behandlungskosten erstattet. Diagnosen, Beratungen und das Anraten von Maßnahmen sind möglich, doch die eigentliche Behandlung sollte erst nach Ablauf der Wartezeit erfolgen, damit die Versicherung die Kosten übernimmt.


  • Kann man die Wartezeit umgehen?


    Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Wartezeit durch einen aktuellen Zahnbefund zu umgehen. Dabei wird ein spezielles Formular des Versicherers vom Zahnarzt ausgefüllt. Beachten Sie jedoch, dass bei dieser Untersuchung eventuell bestehende Schäden entdeckt werden könnten. In diesem Fall wäre der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten, und zukünftige Leistungen für diesen Schaden wären ausgeschlossen.

Ist eine Kinder Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist auf jeden Fall empfehlenswert, insbesondere um eine umfassende zahnärztliche Versorgung abzusichern und mögliche hohe Kosten im Bereich der Kieferorthopädie abzudecken.

Ab wann ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für mein Kind sinnvoll?

Es wird empfohlen, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bereits ab dem vollständigen Milchzahngebiss (ca. 2-3 Jahre) abzuschließen. Idealerweise sollte die Versicherung noch vor dem ersten Zahnarztbesuch und vor Beginn des Zahnwechsels abgeschlossen werden. Dies ist besonders wichtig, da der Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn noch keine Zahn- oder Kieferfehlstellungen diagnostiziert wurden. Der Abschluss der Versicherung muss also vor einer solchen Diagnose erfolgen.

Warum ist der rechtzeitige Abschluss wichtig?

Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt nur etwa 80% der Kosten für eine medizinische Standardbehandlung bei Zahn- oder Kieferfehlstellungen. Die restlichen 20% müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Zudem werden Zahn- oder Kieferfehlstellungen nicht mehr von der Versicherung abgedeckt, wenn diese bereits ärztlich diagnostiziert und in der Patientenakte vermerkt sind. Je später der Abschluss der Versicherung erfolgt, desto höher ist das Risiko, dass eine bereits bestehende Fehlstellung nicht mehr versichert werden kann.


Tipp: 

Sobald eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert wurde und in die Patientenakte aufgenommen ist, können keine Leistungen für Kieferorthopädie mehr von der Zusatzversicherung übernommen werden. Daher ist ein frühzeitiger Abschluss der Zahnzusatzversicherung für Kinder besonders ratsam.

Kinder Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Es wird häufig nach Zahnzusatzversicherungen für Kinder ohne Wartezeit gefragt. Zwar kann eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, insbesondere für Kieferorthopädie, jedoch bietet die Wartezeit in der Regel wichtige Vorteile sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherten.

Warum gibt es eine Wartezeit?

Die Wartezeit, die üblicherweise 8 Monate für Kieferorthopädie beträgt, dient dazu, dem Versicherer Sicherheit zu geben, dass keine Kosten durch bereits bestehende und bekannte Zahn- oder Kieferfehlstellungen entstehen. Ein Versicherer will vermeiden, dass er nach Vertragsabschluss für bereits bekannte Probleme aufkommen muss. Die Wartezeit gewährleistet, dass Behandlungen, die während dieser Zeit notwendig sind, erst nach Ablauf der Wartezeit in Anspruch genommen werden können.

Wie wirken sich Versicherungsfälle während der Wartezeit aus?

Versicherungsfälle, die während der Wartezeit eintreten, sind grundsätzlich versichert, solange die Zahn- oder Kieferfehlstellung nach dem Abschluss der Versicherung diagnostiziert wird. Wird jedoch vor Abschluss der Versicherung bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert, ist diese im Rahmen der Versicherung nicht mehr abgedeckt. In solchen Fällen kann die Behandlung nicht erstattet werden, selbst wenn die Versicherung keine Wartezeit hat.

Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit – sind sie wirklich vorteilhaft?

Es gibt tatsächlich Zahnzusatzversicherungen für Kinder ohne Wartezeit, wie zum Beispiel das Modell „INTER QualiMedZ Z90+ZPro“. Doch, wie bereits erläutert, ist dies im Bereich der Kieferorthopädie nicht besonders vorteilhaft. Wenn der Versicherungsfall bereits vor Abschluss der Versicherung diagnostiziert wurde, leistet auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit nicht. Sollte jedoch der Versicherungsfall nach Abschluss der Versicherung eintreten, wird die Behandlung nach Ablauf der Wartezeit ohnehin erstattet.

Was ist bei der Auswahl zu beachten?

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen der Wartezeit und den anfänglichen Summenbegrenzungen. Diese Begrenzungen stellen festgelegte maximale Leistungsbeträge dar, die der Versicherer in den ersten Versicherungsjahren oder in manchen Fällen auch dauerhaft übernimmt. Das bedeutet, dass es unabhängig von der prozentualen Erstattung durch den Versicherer nur eine maximale Summe an Leistungen gibt, die der Versicherte in Anspruch nehmen kann. Es kann daher sinnvoller sein, einen Tarif zu wählen, bei dem die Leistung nicht durch eine Summenbegrenzung gedeckelt ist, auch wenn die prozentuale Erstattung etwas geringer ausfällt.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit für Kinder nicht unbedingt die beste Wahl sind, insbesondere wenn es um Kieferorthopädie geht. Viel wichtiger ist es, den Tarif zu wählen, der die besten Leistungen für die individuellen Bedürfnisse bietet, ohne dass eine Summenbegrenzung die Leistungen einschränkt.

Welcher Tarif bietet gute Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen?

Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Maßnahmen abschließen, ist es entscheidend, dass keine Zahn- oder Kieferfehlstellung bereits diagnostiziert oder vermutet wurde. Sobald der Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Fehlstellung festgestellt oder eine Überweisung zur weiteren Behandlung ausgestellt hat, können Sie diese Fehlstellung in der Regel nicht mehr durch eine Zahnzusatzversicherung abdecken lassen, da Versicherer bereits eingetretene Versicherungsfälle nicht rückwirkend abdecken.


Wichtige Hinweise:


  • Diagnose vor dem Abschluss:

    Wenn der Zahnarzt oder Kieferorthopäde bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert hat, ist es zu spät, eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen abzuschließen.


  • Kinder:

    Für Kinder ist es besonders wichtig, vor der ersten Diagnose einer Zahn- oder Kieferfehlstellung eine geeignete Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Achten Sie darauf, dass in der Patientenakte noch keine Hinweise auf eine Fehlstellung bestehen.


Gute Tarife für Kinder:

Es gibt spezielle Tarife, die besonders gute Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen bieten. Diese Tarife bieten nicht nur eine umfassende Absicherung, sondern auch eine gute Erstattung der Behandlungskosten. Einen Überblick über ausgezeichnete Tarife speziell für Kinder finden Sie unter


www.waizmanntabelle.de/kinder.


Um sicherzustellen, dass Sie die beste Versicherung für kieferorthopädische Behandlungen wählen, empfiehlt es sich, die Tarife gründlich zu vergleichen und frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um die Kosten für eine mögliche Kieferorthopädie abzudecken.

Welcher Tarif bietet gute Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen?

Das Wichtigste, was Sie wissen sollten, ist, dass eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen nur dann abgeschlossen werden kann, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses keine Zahn- oder Kieferfehlstellung bereits diagnostiziert oder vermutet wurde. Sobald der Zahnarzt eine Fehlstellung diagnostiziert oder eine Überweisung zum Kieferorthopäden ausspricht, ist es in der Regel zu spät, eine Versicherung abzuschließen, die diese Behandlungskosten abdeckt.


Warum ist der Zeitpunkt entscheidend?


  • Diagnose vor dem Abschluss:

    Wenn eine Fehlstellung bereits diagnostiziert wurde, gilt dies als eingetretener Versicherungsfall, und dieser Bereich ist von der Versicherung ausgeschlossen.


  • Wichtig für Kinder:

    Es ist besonders wichtig, vor der ersten Diagnose einer Zahn- oder Kieferfehlstellung für Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um zukünftige Behandlungskosten abdecken zu können. Sobald ein Befund in der Patientenakte vorliegt, können diese Kosten nicht mehr von der Versicherung übernommen werden.


Gute Tarife für kieferorthopädische Maßnahmen: Es gibt spezielle Tarife, die besonders gute Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen bieten. Achten Sie auf Tarife, die die Behandlungskosten für Kinder im Bereich Kieferorthopädie umfassend abdecken. Um ausgezeichnete Tarife zu finden, können Sie den speziellen Online-Rechner für Kinder auf www.waizmanntabelle.de/kinder nutzen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die besten Optionen für eine Zahnzusatzversicherung, die auch kieferorthopädische Behandlungen abdeckt.


Um sicherzustellen, dass Sie die beste Versicherung wählen, ist es ratsam, vor Abschluss eine gründliche Prüfung vorzunehmen und sicherzustellen, dass keine Diagnose oder Behandlungshinweise in der Patientenakte vermerkt sind.

Wie wird Aplasie behandelt?

Nichtanlage (Aplasie) von bleibenden Zähnen


Die Nichtanlage von bleibenden Zähnen, auch als Aplasie bekannt, ist eine Zahnanomalie, bei der ein oder mehrere bleibende Zähne während der Zahnentwicklung nicht angelegt werden. Diese Anomalie wird von den einzelnen Zahnzusatzversicherern unterschiedlich behandelt, und es ist wichtig, dass Sie dies bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung beachten.


  1. Wenn der Milchzahn noch vorhanden ist:


    • Wenn der Milchzahn über dem nicht angelegten bleibenden Zahn noch vorhanden und gesund ist, gilt die Nichtanlage in der Regel nicht als fehlender Zahn. In diesem Fall muss sie bei den Gesundheitsfragen der Versicherung nicht angegeben werden, und die Versicherung könnte trotzdem für spätere Zahnersatzmaßnahmen aufkommen.


  2. Wenn der Milchzahn fehlt:

    • Wenn der Milchzahn bereits verloren gegangen ist und dadurch eine dauerhafte Lücke entstanden ist, muss die Aplasie als fehlender Zahn im Versicherungsantrag angegeben werden. In diesem Fall schließen viele Versicherer eine spätere Behandlung des nicht angelegten Zahns von der Leistung aus, wenn die Nichtanlage vor Abschluss der Versicherung bekannt war.


Versicherungsmöglichkeiten für Aplasie

  • Für Kinder:

    • Im Kindesalter kann Aplasie oft anhand eines Röntgenbildes diagnostiziert werden. Wenn der Milchzahn noch vorhanden und gesund ist, gibt es Versicherungstarife, die auch späteren Zahnersatz für den nicht angelegten Zahn abdecken. Es ist jedoch entscheidend, vor Abschluss der Versicherung sicherzustellen, dass der Milchzahn keine Anzeichen einer Schädigung oder Behandlung aufweist.


    • Tarife, die Aplasie mitversichern können:

      • Die Bayerische ZAHN Prestige 2023

      • Die Bayerische ZAHN Komfort 2023

      • ARAG Dent100

      • ARAG Dent90+


  • Für Erwachsene:

    • Bei Erwachsenen wird die Nichtanlage eines Zahns oft aufgrund eines noch vorhandenen Milchzahns im Gebiss erkannt. In diesem Fall muss die Aplasie bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt werden, da viele Versicherer die Aplasie als bereits eingetretenen Versicherungsfall werten und daher keine Leistungen für Zahnersatz bieten.

    • Einige wenige Versicherer schließen Aplasie weiterhin ein, wenn der Milchzahn noch intakt ist, und bieten auch für späteren Zahnersatz eine Versicherung.


Wichtige Hinweise für den Abschluss der Versicherung:

  • Achten Sie darauf, dass die Aplasie nicht als fehlender Zahn in den Gesundheitsangaben angegeben wird, wenn der Milchzahn zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch vorhanden und intakt ist.

  • Eine ärztlich diagnostizierte Schädigung oder Behandlung des Milchzahns kann dazu führen, dass eine Versicherung später keine Leistungen für den nicht angelegten Zahn bietet.


Es ist ratsam, vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Aplasie eine kurze Anfrage per E-Mail an einen spezialisierten Anbieter zu stellen, um den passenden Tarif zu finden, der die Aplasie mitversichert.


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