Bauträger
Bauträger sind Unternehmen, die mit eigenem oder fremdfinanziertem Kapital auf eigenes Risiko Wohn- und Gewerbeimmobilien errichten und diese anschließend gewerbsmäßig verkaufen.
Die Bauträgereigenschaft ist in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) rechtlich geregelt. Der Prozess beginnt üblicherweise mit dem Kauf und der Erschließung eines Grundstücks. Daraufhin werden alle notwendigen Bauleistungen organisiert und überwacht, einschließlich der Planung mit Architekten, der Einholung der Baugenehmigung und der Beauftragung eines Bauunternehmens, wenn der Bauträger die Bauleistungen nicht selbst ausführt.
Es wird zwischen zwei Arten von Bauträgertätigkeiten unterschieden: dem Vorratsbau und dem Bestellbau. Beim Vorratsbau werden Bauobjekte erstellt und während bzw. nach der Bauphase im Rahmen eines Bauträgerkaufvertrages verkauft. Beim Bestellbau wird ein Kaufvertrag vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen. Der Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Kauf- und Werkvertrag.
Die MaBV regelt unter anderem, welche Vorschriften Bauträger, Darlehensvermittler und Makler einhalten müssen. Sie definiert auch, zu welchem Zeitpunkt und für welche Baufortschritte der Bauträger Zahlungen vom Erwerber verlangen darf. So dürfen Zahlungen nur in festgelegten Prozentsätzen der Vertragssumme erfolgen, und die empfangenen Gelder dürfen ausschließlich für das jeweilige Bauprojekt verwendet werden. Zudem muss der Bauträger besondere Sicherungspflichten erfüllen, bevor er Zahlungen entgegennehmen darf. Hierzu gehört, dass der Kaufvertrag rechtsgültig geschlossen und alle für die Vertragserfüllung notwendigen Genehmigungen, wie die Baugenehmigung, vorliegen müssen.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.