Bauherr
Der Begriff „Bauherr“ stammt aus dem Baurecht und bezeichnet die Person oder Institution, die ein Bauvorhaben initiiert und für die ordnungsgemäße sowie rechtlich einwandfreie Ausführung verantwortlich ist. Bauherren können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen oder Unternehmen sein. Sie können Bauvorhaben entweder auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter durchführen.
Zu den Aufgaben des Bauherrn gehört es, alle erforderlichen genehmigungspflichtigen Anträge an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterzuleiten. Ebenso obliegt ihm die Auswahl der beteiligten Fachleute und Unternehmen (wie Architekten und Bauunternehmer). Falls der Bauherr diese Aufgaben nicht selbst übernehmen kann, kann er einen Stellvertreter, den sogenannten Entwurfsverfasser (häufig ein Ingenieur oder Architekt), benennen.
Der Bauherr trägt auch die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle. Dies bedeutet, dass alle Bauprozesse so durchgeführt werden müssen, dass keine Gefahr für Dritte besteht. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss der Bauherr qualifizierte Fachkräfte für die Ausführung der Baumaßnahmen auswählen. Falls die Bauaufsichtsbehörde feststellt, dass auf der Baustelle nicht fachgerecht gearbeitet wird, kann sie die Bauarbeiten zum Schutz der Öffentlichkeit vorübergehend einstellen.
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