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Abgeschlossenheitsbescheinigung


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum (z. B. Büro- oder Gewerbeeinheit) baulich von anderen Einheiten einer Immobilie getrennt ist. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Eine eigenständige Einheit muss durch Wände und Decken mit ausreichender Schall- und Wärmeisolierung von anderen Bereichen abgetrennt sein. Zudem ist ein eigener, verschließbarer Zugang erforderlich. Eine als Wohneinheit deklarierte Wohnung muss über eine eigene Kochgelegenheit und ein eigenes WC verfügen.

Auch ein Parkplatz kann in die Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgenommen werden, sofern er klar einer bestimmten Einheit zugeordnet ist und feste Markierungen wie Wände, Geländer oder Markierungssteine aufweist. Aufgemalte Linien allein sind dafür meist nicht ausreichend.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ermöglicht es, eine Immobilie grundbuchrechtlich in einzelne Einheiten aufzuteilen. Voraussetzung ist die notarielle Beurkundung einer Teilungserklärung, die beim Amtsgericht eingereicht wird, um separate Grundbuchblätter anzulegen.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.

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