Privatärztliche Behandlung
Der Begriff privatärztliche Behandlung beschreibt den Leistungsumfang und Behandlungsformen, die ein Privatversicherter in Anspruch nehmen kann.
Die privatärztliche Behandlung umfasst folgende Leistungen:
Freie Arztwahl sowohl bei ambulanten Behandlungen als auch im Krankenhaus.
Im Krankenhausaufenthalt haben Privatversicherte in vielen Tarifen das Recht auf ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt.
Freie Krankenhauswahl, sodass Privatversicherte sich das Krankenhaus ihrer Wahl aussuchen können.
Es können auch Medikamente und Behandlungsformen verordnet werden, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind.
Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, sich privatärztliche Leistungen im Krankenhaus durch eine Krankenhauszusatzversicherung zu sichern.
