Krankentransportkosten
Ein Krankentransport wird notwendig, wenn ein Patient aufgrund seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, ein medizinisch erforderliches Ziel selbst zu erreichen. Meistens erfolgt der Transport durch einen Rettungsdienst.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):Die GKV übernimmt die Fahrtkosten, wenn medizinische Leistungen stationär erbracht werden müssen. Bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus übernimmt sie die Kosten auch ohne eine notwendige stationäre Behandlung, jedoch bei medizinisch notwendigen Krankentransporten. Auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen, vor- oder nachstationären Behandlungen sowie ambulanten Operationen, die eine stationäre oder teilstationäre Behandlung vermeiden, werden abgedeckt. Zuzahlung: 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.
Private Krankenversicherung (PKV):In der Regel sind Rettungswagen- und Rettungshubschrauber-Einsätze sowie Krankentransporte in den Volltarifen der PKV enthalten. Versicherte sollten jedoch die Tarifdetails prüfen, um sicherzustellen, wie die Erstattung von Fahrtkosten für stationäre und ambulante Behandlungen geregelt ist. Voraussetzung für eine Erstattung ist immer die medizinische Notwendigkeit. Ob Kosten für einen Krankentransport ins Ausland übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Ausland:
Die GKV übernimmt keine Kosten für Krankenrücktransporte aus dem Ausland. Hierfür können gesetzlich Versicherte eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
