Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet, legt fest, ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Wer mehr als 73.800 Euro brutto pro Jahr verdient (Stand: 2025), ist versicherungsfrei und kann sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Die JAEG wird jedes Jahr neu festgelegt.
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Berechnung des Arbeitsentgelts und Jahresarbeitsentgeltgrenze
Bei der Berechnung des Arbeitsentgelts für die Jahresarbeitsentgeltgrenze werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt. Geburtsbeihilfen, Überstundenabgeltungen und Einkünfte aus einem Minijob fließen hingegen nicht ein.
Es gibt zudem eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die bereits seit dem 31. Dezember 2002 privat krankenversichert sind. Diese Grenze entspricht der Beitragsbemessungsgrenze, die 2025 bei 66.150 Euro liegt.
