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Gesetzlicher Zuschlag in der privaten Krankenversicherung
Seit dem 1. Januar 2000 wurde im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes in Deutschland ein gesetzlicher Zuschlag für die Beiträge der privaten Krankenversicherung eingeführt. Dieser Zuschlag beträgt zehn Prozent des Tarifbeitrags und wurde eingeführt, um die Kosten des medizinischen Fortschritts auszugleichen.
Der gesetzliche Zuschlag