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Anschlussheilbehandlung (AHB) – Was ist das?


Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine medizinische Maßnahme, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Operation erfolgt. Das Hauptziel dieser Behandlung ist die vollständige Genesung des Patienten. Je nach Krankheitsverlauf kann die AHB stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Damit eine AHB durchgeführt werden kann, muss der behandelnde Arzt oder Sozialdienst vor Beginn der Behandlung einen Antrag stellen. Die Entscheidung, wo die Anschlussheilbehandlung stattfindet, trifft der behandelnde Arzt. Für die Auswahl gibt es eine Indikationsgruppe, in der die entsprechenden Erkrankungen aufgelistet sind.


Der Patient muss die Akutphase der Erkrankung abgeschlossen haben, die Wundheilung abgeschlossen sein und er muss in der Lage sein, sich eigenständig zu versorgen (z.B. selbstständig waschen, anziehen und zur Toilette gehen). Außerdem muss er reisefähig sein und der AHB zustimmen. Eine Anschlussheilbehandlung muss direkt nach dem Krankenhausaufenthalt oder spätestens 14 Tage nach der Entlassung beginnen. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel zwischen drei und vier Wochen, kann jedoch aus medizinischen Gründen verlängert werden. Bei onkologischen Rehabilitationsmaßnahmen gelten besondere Regelungen.


Kostenübernahme der Anschlussheilbehandlung:

In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Anschlussheilbehandlung. Ein entsprechender Antrag wird geprüft, und häufig wird eine Klinik für die Behandlung ausgewählt. Bei einer verordneten Kur übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten, wobei Patienten über 18 Jahren einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag zahlen müssen, jedoch maximal für 14 Kalendertage. Wenn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, gilt die gleiche Regelung, aber der maximale Eigenanteil gilt für bis zu 28 Kalendertage.


Im Falle einer Behandlung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist die Berufsgenossenschaft für die Kosten verantwortlich. Versicherte der privaten Krankenversicherung erhalten in der Regel die gesamten Kosten einer Anschlussheilbehandlung erstattet, da diese als medizinisch notwendige Maßnahme gilt und einem Krankenhausaufenthalt gleichgestellt wird.


Aktualitätshinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und laufender Anpassung der Informationen können sich Regelungen und Bedingungen ändern. Es wird empfohlen, sich direkt bei den entsprechenden Institutionen oder Versicherungen über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

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