Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) legen die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungen fest. Sie bilden die vertragliche Grundlage eines jeden Versicherungsvertrags und müssen vom Versicherungsnehmer akzeptiert werden – ähnlich wie bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Generell enthalten die AVB Angaben zum Vertragsbeginn, zur Laufzeit sowie zu Kündigungsfristen.
Darüber hinaus informieren die AVB den Versicherungsnehmer über die anfallenden Beiträge und regeln das Verhalten im Krankheitsfall oder bei Unfällen. Sie listen auch Fälle auf, in denen die Versicherung nicht haftet und der Patient die Behandlungskosten selbst tragen muss. Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen existieren auch Besondere Versicherungsbedingungen, die spezifische Sonderregelungen im Vertrag festlegen können.
In der privaten Krankenversicherung werden die AVB oft in Musterbedingungen und Tarifbedingungen unterteilt.
Die Musterbedingungen sind in der Regel einheitlich, da sie vom Verband der Privaten Krankenversicherung vorgegeben werden, während die Tarifbedingungen individuell von den Versicherern gestaltet werden. In den Tarifbedingungen finden sich Details zu den Leistungen und den zu zahlenden Beiträgen.
Variationen in den Tarifbedingungen beachten
In den Bereichen der Krankheitskosten und der Krankenhaustagegeldversicherung gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Versicherern. Versicherungsnehmer sollten daher stets die Tarifbedingungen genau prüfen, da diese erheblichen Einfluss auf die Kosten und Leistungen haben.
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung existieren Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung erfolgt hier keine Unterteilung in Musterbedingungen und Tarifbedingungen, da die Beiträge nach einem festen Beitragssatz vom Bruttoeinkommen berechnet werden.
Die AVB in der gesetzlichen Krankenversicherung weisen in der Regel nur geringe Unterschiede auf, da die Beiträge standardisiert sind und nicht von individuellen Tarifmodellen abhängen. Dies sorgt für eine weitgehend einheitliche Grundversorgung.
Möchten gesetzlich Versicherte zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, haben sie die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Dabei bilden die entsprechenden AVB die vertragliche Grundlage für die Zusatzleistungen, sodass hier wieder auf die Tarifbedingungen geachtet werden muss.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
