Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien
Erbpacht
Was ist Erbpacht?
Bei der Erbpacht (auch Erbbaurecht genannt) handelt es sich um eine Alternative zum klassischen Grundstückskauf.Der Eigentümer eines Grundstücks verpachtet dieses langfristig (oft 50–99 Jahre) gegen Zahlung eines Erbbauzinses.Der Erbbaurechtnehmer errichtet auf dem Grundstück ein eigenes Gebäude, ohne selbst Eigentümer des Bodens zu werden.
Was ist vertraglich bei der Erbpacht zu beachten?
Laufzeit: üblich sind 50 bis 99 Jahre
Zinssatz: meist zwischen 3–6 % des Bodenwerts pro Jahr
Zinsanpassung: alle 3 Jahre möglich, z.B. orientiert am Verbraucherpreisindex
Zahlweise: monatlich, quartalsweise oder jährlich
Rechtliche Gegebenheiten der Erbpacht
Erbbaugrundbuch: eigenes Grundbuchblatt für das Erbbaurecht
Notarielle Beurkundung: Vertrag muss durch einen Notar abgeschlossen werden
Eintragung im Grundbuch: zur rechtlichen Absicherung
Vor- und Nachteile der Erbpacht
Vorteile:
Geringere Anfangsinvestitionen
Zugang zu begehrten Grundstücken
Flexiblere Finanzierungsmöglichkeiten
Vererbbarkeit des Erbbaurechts
Nachteile:
Laufende Zinsbelastung (kann steigen)
Kein Eigentum am Grundstück
Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit
Finanzierung schwieriger bei manchen Banken
Rechenbeispiel einer Erbpacht
Grundstückswert: 200.000 €
Zinssatz: 5 % → jährlicher Erbbauzins = 10.000 €
Monatliche Zahlung: 833,33 €
Gesamtkosten bei 75 Jahren Laufzeit: 750.000 €
Zusätzlich: Zahlung der Grundsteuer und eventuelle Kreditkosten für die Immobilie.
Wie endet die Erbpacht?
Reguläres Vertragsende nach Ablauf der vereinbarten Dauer
Einvernehmliche Vertragsauflösung jederzeit möglich
Heimfall bei:
Nichteinhaltung von Baupflichten
Zahlungsverzug (z.B. Rückstand von zwei Jahresraten)
Schwerwiegender Vertragsverletzung
Was passiert mit der Immobilie auf dem Erbpachtgrundstück?
Bei Vertragsende oder Heimfall geht die Immobilie auf den Grundstückseigentümer über.
Entschädigung: gesetzlich mindestens 2/3 des Marktwertes.
Berechnungsgrundlagen für den Verkehrswert sollten vertraglich geregelt sein.

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