Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien
Erbbaurecht
Was ist das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ermöglicht es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu werden.
Erbbaurechtnehmer: der Bauherr oder Nutzer
Erbbaurechtgeber: der Grundstückseigentümer
Gesetzliche Grundlage: ErbbauRG (Erbbaurechtsgesetz)
Übliche Laufzeit: 50–99 Jahre
Notarielle Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch sind Pflicht.
Bezahlung und formelle Anforderungen
Erbbauzins: jährliche Zahlung (ca. 3–5 % des Bodenwerts)
Vertrag: Schriftform, notarielle Beurkundung notwendig
Separate Führung eines Erbbaugrundbuchs
Vorteile des Erbbaurechts
Geringere Anfangsinvestitionen, da kein Grundstückskauf nötig
Erhöhte Chancen auf Immobilienbesitz trotz weniger Eigenkapital
Baufinanzierung meist einfacher
Flexiblere Möglichkeiten in angespannten Immobilienmärkten
Mitspracherechte des Erbbaurechtgebers
Zustimmung bei Umbauten, Erweiterungen oder Vermietungen erforderlich
Mitspracherecht bei Höhe der Beleihung
Verweigerung von Zustimmungen möglich (z.B. bei Krediten)
Gerichtsentscheid möglich bei Streitigkeiten
Laufende Kosten für den Erbbaurechtnehmer
Erbbauzins
Grundsteuer
Versicherungen (z.B. Gebäudeversicherung)
Instandhaltungspflichten
Erschließungskosten bei unbebauten Grundstücken
Beendigung des Erbbaurechts
Ablauf der vereinbarten Laufzeit: Immobilie fällt an Grundstückseigentümer zurück
Heimfall: Bei grobem Vertragsverstoß (z.B. Zahlungsverzug über 2 Jahre)
Entschädigung: 65–80 % des Verkehrswerts
Anpassung des Erbbauzinses
Gesetzlich erlaubt alle 3 Jahre
Orientierung am Verbraucherpreisindex möglich
Anpassung nur bei wirtschaftlicher Veränderung zulässig
Typische Anwendungsgebiete
Häufig genutzt von Kirchen, Kommunen und Stiftungen
Beliebt bei langfristig denkenden Grundstückseigentümern, die ihr Eigentum behalten wollen

KONTAKT
Sie können bequem über dieses Formular mit uns in Kontakt treten.
Wir werden Ihnen schnellstmöglich antworten.