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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

BauNVO

Was ist die BauNVO?

Die BauNVO, kurz für Baunutzungsverordnung, ist eine bundesweit geltende Rechtsvorschrift im Bereich des öffentlichen Baurechts. Sie ergänzt das Baugesetzbuch und legt verbindlich fest, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.


Welche Inhalte regelt die BauNVO?

Die Baunutzungsverordnung existiert seit 1962 und wurde mehrfach überarbeitet. Sie gliedert sich heute in vier zentrale Abschnitte. Diese befassen sich mit der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der Festlegung der bebaubaren Flächen sowie mit Übergangs- und Schlussvorschriften. Gemeinden müssen die Vorgaben der BauNVO bei der Aufstellung ihrer Flächennutzungs- und Bebauungspläne berücksichtigen.


Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung"?

Die Art der baulichen Nutzung beschreibt, wie Grundstücke genutzt werden dürfen. Im Flächennutzungsplan wird unter anderem unterschieden zwischen:

  • Wohnbauflächen

  • Gemischten Bauflächen

  • Gewerblichen Bauflächen

  • Sonderbauflächen

Der Bebauungsplan differenziert zusätzlich feiner, unter anderem in:

  • Reine Wohngebiete (WR)

  • Allgemeine Wohngebiete (WA)

  • Dorfgebiete (MD)

  • Mischgebiete (MI)

  • Urbane Gebiete (MU)

  • Kerngebiete (MK)

  • Gewerbegebiete (GE)

  • Industriegebiete (GI)

  • Sondergebiete (SO)

Je nach Einstufung ergeben sich unterschiedliche Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten für ein Grundstück.


Was versteht man unter "Maß der baulichen Nutzung"?

Das Maß der baulichen Nutzung legt Grenzwerte für die Bebauung von Grundstücken fest. Dazu gehören:

  • Die maximal zulässige Gebäudehöhe

  • Der Anteil der bebauten Fläche am Grundstück

  • Die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ)

Für bestimmte Sondernutzungen, wie Industrie- oder Sondergebiete, sind zudem spezielle Regelungen zur maximalen Baumasse im Verhältnis zur Grundstücksfläche vorgesehen.


Wie wird die Bauweise in der BauNVO definiert?

Die Bauweise regelt, wie Gebäude auf einem Grundstück platziert werden dürfen. Dabei wird unterschieden zwischen:


  • Offener Bauweise: Gebäude stehen freistehend oder als erkennbare Einzelhäuser nebeneinander, mit seitlichem Abstand und einer maximalen Gebäudelänge von 50 Metern.

  • Geschlossener Bauweise: Gebäude schließen ohne seitlichen Abstand aneinander an und bilden eine durchgehende Straßenfront.

  • Abweichende Bauweisen: Innovative Konzepte, die sich nicht klar zuordnen lassen, wie beispielsweise halboffene Bauformen.


Zusätzlich legt die BauNVO über Baulinien, Baugrenzen und Baufenster fest, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf. Für Nebenbauten wie Garagen können abweichende Bestimmungen gelten.

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