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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Arbeitgeberdarlehen

Was versteht man unter einem Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen ist eine Kreditform, bei der ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Geld zur Finanzierung von Wohneigentum bereitstellt. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Bankdarlehen, bei dem die Bank als Kreditgeber auftritt, fungiert bei einem Arbeitgeberdarlehen der Arbeitgeber als Kreditgeber. Arbeitnehmer profitieren oft von besonders günstigen Konditionen. Unter bestimmten Umständen muss der geldwerte Vorteil jedoch versteuert werden.


Ein Arbeitgeberdarlehen bietet häufig eine schnellere und einfachere Alternative zu einem Bankdarlehen. Diese Darlehen können zu niedrigeren Zinsen und mit flexibleren Rückzahlungsbedingungen angeboten werden.


Vor- und Nachteile von Arbeitgeberdarlehen

Vorteile

Arbeitgeberdarlehen bieten einige Vorteile gegenüber anderen Darlehensarten, zum Beispiel:


  • Schnelle Verfügbarkeit: Diese Darlehen sind oft schneller erhältlich als Bankdarlehen, da sie direkt vom Arbeitgeber kommen. In manchen Fällen können sie innerhalb von 24 Stunden nach Antragstellung ausgezahlt werden.

  • Günstige Zinsen: Arbeitgeberdarlehen werden häufig zu niedrigeren Zinsen als Bankdarlehen angeboten.

  • Keine Schufa-Prüfung: Im Gegensatz zu Bankdarlehen, die eine Schufa-Prüfung erfordern, sind Arbeitgeberdarlehen oft schufafrei. Dies ist vorteilhaft bei einer schlechten Schufa-Bewertung oder wenn man vermeiden möchte, dass die Kreditanfrage in der Schufa vermerkt wird.

  • Flexiblere Rückzahlungsbedingungen: Diese Darlehen bieten oft flexiblere Rückzahlungsoptionen als Bankdarlehen. Die Rückzahlung kann beispielsweise durch Gehaltsabzüge oder in Raten erfolgen.


Nachteile

Es gibt auch einige Nachteile, die bei der Entscheidung für ein Arbeitgeberdarlehen bedacht werden sollten, wie etwa:


  • Risiken: Ein Arbeitgeberdarlehen birgt Risiken, besonders wenn man seinen Arbeitsplatz verliert oder das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. In solchen Fällen kann das Darlehen fällig werden, bevor es vollständig zurückgezahlt ist.

  • Höhere Steuer- und Sozialabgaben: Diese Darlehen gelten als geldwerter Vorteil und müssen daher versteuert werden. Zudem sind Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil zu leisten.


Wie beantragt man ein Arbeitgeberdarlehen?

Die Beantragung eines Arbeitgeberdarlehens ist unkompliziert. In der Regel genügt ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ein solches Darlehen anzubieten. Sollte der Arbeitgeber kein Darlehen anbieten, muss man nach alternativen Kreditmöglichkeiten suchen.


Um ein Arbeitgeberdarlehen zu beantragen, sollten Arbeitnehmer folgende Schritte befolgen:


  • Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber solche Darlehen anbietet. Manchmal gibt es auch Mitarbeiterdarlehen, die ähnlich funktionieren.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie berechtigt sind. In der Regel gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

  • Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Der Antrag sollte alle relevanten Informationen wie die gewünschte Kreditsumme, Rückzahlungsbedingungen und Laufzeit enthalten.


Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens

Die Rückzahlung erfolgt in der Regel durch Gehaltsabzüge. Der Arbeitgeber zieht den Darlehensbetrag direkt vom Gehalt ab, bis es vollständig zurückgezahlt ist.


Wichtig ist, dass die Rückzahlungsbedingungen flexibel sein können. In manchen Fällen kann das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.


Steuer- und Sozialabgaben

Arbeitgeberdarlehen gelten als geldwerter Vorteil und müssen versteuert werden. Der geldwerte Vorteil entspricht dem Darlehensbetrag abzüglich der Zinsen und wird mit dem persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers besteuert.


Zudem sind Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil zu zahlen. Die Höhe dieser Abgaben hängt von der Darlehenshöhe und dem persönlichen Einkommen des Arbeitnehmers ab.


Welche Regeln gelten für das Arbeitgeberdarlehen?

In Deutschland unterliegen Arbeitgeberdarlehen bestimmten gesetzlichen Regelungen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, solche Darlehen anzubieten, müssen sich jedoch an bestimmte Regeln halten, wenn sie dies tun.


Hier einige der geltenden Regeln:

  • Die Rückzahlungsbedingungen müssen klar vereinbart werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich über die Darlehenshöhe, Laufzeit, Zinssatz und Rückzahlungsbedingungen einig sein.

  • Der Zinssatz muss marktüblich sein, das heißt, er darf nicht höher als der durchschnittliche Zinssatz für vergleichbare Darlehen sein.

  • Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und alle relevanten Informationen enthalten.

  • Das Darlehen darf nicht als Druckmittel gegenüber dem Arbeitnehmer verwendet werden, also nicht zur Disziplinierung oder Entlassung.

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