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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Abnahmeverpflichtung

Was ist eine Abnahmeverpflichtung?

Eine Abnahmeverpflichtung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreditnehmer und der Bank. Sie verpflichtet den Kreditnehmer, eine bestimmte Immobilie innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu übernehmen und die vereinbarte Finanzierung abzurufen. Damit wird sichergestellt, dass das Darlehen zweckgebunden eingesetzt wird.


Warum ist die Abnahmeverpflichtung bei Immobilienkrediten wichtig?

Für Kreditinstitute dient die Abnahmeverpflichtung als Absicherung, dass bereitgestellte Mittel tatsächlich für den Immobilienkauf oder -bau genutzt werden. So verhindert die Bank, dass zugesagte Gelder ungenutzt bleiben oder das Bauvorhaben ins Stocken gerät.


Folgen bei Nichteinhaltung der Abnahmeverpflichtung

Wird die vereinbarte Abnahme verweigert oder verzögert, kann die Bank den Kreditvertrag kündigen und die Rückzahlung der bereitgestellten Beträge verlangen. Zusätzlich können Kosten wie Zinsen, Bearbeitungsgebühren oder Schadensersatzforderungen entstehen. In einigen Fällen leitet die Bank rechtliche Schritte ein.


Mögliche Gründe für eine Nichtabnahme

  • Baumängel: Entdeckte Mängel am Objekt können eine Abnahme verhindern.

  • Finanzielle Engpässe: Veränderungen in der Einkommenssituation können die Kreditaufnahme unmöglich machen.

  • Projektänderungen: Abweichungen vom ursprünglichen Bauplan beeinflussen oft die Finanzierung.

  • Rechtliche Streitigkeiten: Konflikte oder Genehmigungsprobleme können die Abnahme verzögern oder verhindern.


Warum erheben Banken eine Nichtabnahmeentschädigung?

Kommt es zu einer Nichtabnahme, kann die Bank eine Entschädigung verlangen, um entstandene finanzielle Verluste auszugleichen. Diese sogenannte Nichtabnahmeentschädigung richtet sich nach der Höhe des Darlehens, der vereinbarten Laufzeit und dem geltenden Zinssatz. In besonderen Fällen, etwa bei unverschuldeten Ereignissen oder Fehlern der Bank, kann auf die Entschädigung verzichtet werden.


Ist eine Änderung oder Aufhebung der Abnahmeverpflichtung möglich?

Eine einseitige Aufhebung der Abnahmeverpflichtung ist in der Regel nicht vorgesehen. Änderungen sind nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich. Vor Vertragsänderungen empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um spätere finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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