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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass einzelne Wohnungen oder Nutzungseinheiten in einem Gebäude baulich voneinander getrennt sind. Grundlage dafür ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Jede Einheit muss über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügen und vollständig von den übrigen Teilen des Gebäudes abgetrennt sein.


Warum ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wichtig?

Diese Bescheinigung schafft die rechtliche Voraussetzung, um Wohnungseigentum begründen zu können. Sie ist entscheidend für Eigentümer und Käufer, da sie den separaten Charakter der Immobilieneinheiten nachweist. Ohne eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann keine Aufteilung in Sondereigentum im Grundbuch erfolgen.


Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus?

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde – meist das örtliche Bauamt – stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Sie prüft, ob die baulichen Gegebenheiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.


Anforderungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Jede Einheit muss baulich vollständig abgetrennt sein

  • Jede Einheit benötigt einen eigenen abschließbaren Zugang

  • Die Nutzungseinheiten müssen den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entsprechen

  • Sicherheit, Nutzbarkeit und Bewohnbarkeit müssen gewährleistet sein


Wie beantragt man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Der Antrag auf Ausstellung erfolgt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Erforderliche Unterlagen sind:

  • Bauzeichnungen und Grundrisse

  • Baubeschreibung

  • Nachweise über bestehende Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung)

Je nach Bundesland ist auch eine Online-Beantragung möglich. Es empfiehlt sich, sich vorab über die regionalen Anforderungen zu informieren.


Prüfungsablauf

Nach Eingang des Antrags prüft die Behörde:

  • Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen

  • Einhaltung der baulichen Trennungsanforderungen

  • Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben

Bei positiver Prüfung wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt und dem Antragsteller entweder persönlich oder per Post ausgehändigt.


Wer benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn:

  • Eigentumswohnungen gebildet oder verkauft werden sollen

  • Bauliche Änderungen an bestehenden Gebäuden vorgenommen werden, die die Struktur betreffen

  • Rechtssicheres Sondereigentum im Grundbuch eingetragen werden soll


In einigen Bundesländern ist sie auch Voraussetzung für die Nutzung oder den Verkauf nach Modernisierungen. Eine frühzeitige Antragstellung vermeidet Verzögerungen beim Verkauf oder bei der weiteren Nutzung der Immobilie.

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