Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die staatliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen. Jedes Versicherungsunternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt, unterliegt den Bestimmungen des VAG (§ 1 VAG). Die Aufsicht über die Versicherer wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführt.
Das VAG enthält zahlreiche Vorschriften zu den Inhalten von Versicherungsverträgen sowie Bestimmungen zur Zulassung von Versicherern, zulässigen Rechtsformen und notwendigen finanziellen Rückstellungen. Wenn eine Gesellschaft ihren ursprünglichen Geschäftsplan ändert, muss sie diese Änderungen gemäß den Vorgaben des VAG der Aufsicht vorlegen.
Das Gesetz regelt ebenfalls Vorgaben für freie Finanzmittel, Jahresabschlüsse, Beitragserhöhungen und Überschussbeteiligungen, insbesondere auch im Bereich der privaten Krankenversicherung.
