Schweigepflichtentbindungserklärung
Die Schweigepflichtentbindungserklärung ermöglicht es einem Patienten, den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, sodass dieser Informationen über den gesundheitlichen Zustand an Dritte weitergeben kann. In der Regel dürfen nur enge Familienangehörige ohne diese Erklärung Auskunft vom Arzt erhalten. Die Schweigepflichtentbindungserklärung muss immer vom Patienten persönlich unterschrieben werden, um gültig zu sein.
Während gesetzliche Krankenversicherungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Daten zur Abrechnung ohne Zustimmung des Patienten weitergeben können, gilt dies nicht für private Krankenversicherungen. Hier muss der Patient explizit zustimmen, dass seine Gesundheitsdaten zwischen Arzt und Versicherung ausgetauscht werden dürfen. Aus diesem Grund müssen Neukunden bei der Anmeldung zu einer privaten Krankenversicherung eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben.
