Kindernachversicherung
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für privat versicherte Kinder muss ein eigener Beitrag gezahlt werden. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, ihre neugeborenen Kinder durch eine Kindernachversicherung (auch Neugeborenenversicherung) abzusichern. Wenn ein Elternteil das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in der privaten Krankenversicherung versichert, entfällt sowohl die Gesundheitsprüfung als auch die Wartezeit (§ 198 Abs. 1 VVG).
Die Adoption eines Kindes wird der Geburt gleichgestellt, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption minderjährig ist. In diesem Fall gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem Neugeborenen. Die private Krankenversicherung kann jedoch einen Risikozuschlag erheben.
