Arztleistungen – Was Sie wissen sollten
Der Begriff Arztleistung umfasst alle Behandlungen, die ein Arzt mit einem Patienten durchführt. Die Kosten für Arztleistungen trägt in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung, sodass der Patient diese nicht selbst zahlen muss. Um eine Arztleistung in Rechnung zu stellen, müssen Ärzte jedoch bestimmte Regelungen beachten, die als Regelleistungen bezeichnet werden. Demnach dürfen nur medizinisch notwendige Leistungen abgerechnet werden.
Erbringt der Arzt darüber hinaus zusätzliche Leistungen, müssen diese angemessen sein und der Patient muss ausdrücklich zustimmen. Dies erfolgt durch eine schriftliche Einwilligung des Patienten, dass er die Kosten für diese Zusatzleistungen übernimmt. Erst dann kann der Arzt diese Leistungen in Rechnung stellen. Die Höhe der Kosten für eine Arztleistung wird durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte müssen alle Arztrechnungen der GOÄ entsprechen.
Wenn gesetzlich Versicherte im Rahmen einer ambulanten Behandlung die gleichen Arztleistungen erhalten möchten wie privat Versicherte, können sie eine private ambulante Zusatzversicherung abschließen. Ein wesentlicher Unterschied im Abrechnungsmodell zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht darin, dass gesetzlich Versicherte die Arztkosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, während Privatversicherte die Arztrechnung zunächst selbst zahlen und diese anschließend bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen müssen.
Aktualitätshinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und Anpassung können sich Änderungen in den Regelungen oder in der GOÄ ergeben. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, insbesondere im Hinblick auf Zusatzversicherungen und Abrechnungsmodalitäten.
