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Ambulante Behandlung – Was bedeutet das?


Eine ambulante Behandlung bezeichnet eine medizinische Versorgung, die in einer Arztpraxis oder Klinik stattfindet, bei der der Patient nach der Behandlung noch am selben Tag nach Hause zurückkehren kann. Im Gegensatz dazu erfolgt eine stationäre Behandlung, wenn der Patient für eine längere Zeit im Krankenhaus verbleiben muss.


Eine spezielle Form stellt die teilstationäre Behandlung dar, bei der der Patient während des Behandlungstags vorübergehend in einer Einrichtung bleibt.

Beispiele für ambulante Behandlungen sind Besuche beim Hausarzt oder zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen.


Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche medizinischen Behandlungen und Therapien von Ärzten in der ambulanten Versorgung für gesetzlich versicherte Patienten angeboten werden dürfen.


Die konkreten ambulanten Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt, welcher durch den Bewertungsausschuss definiert wird. Damit die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sollten Kassenpatienten darauf achten, dass der behandelnde Arzt über eine anerkannte und niedergelassene Praxis verfügt.


Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Ob die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für eine ambulante Behandlung übernimmt, hängt von den gewählten Tarifen und deren spezifischen Leistungen ab. Einige Tarife erstatten nur einen Teil der Behandlungskosten, wenn man direkt einen Facharzt aufsucht, zum Beispiel 75 Prozent. Die vollständige Kostenübernahme erfolgt oft nur, wenn der Patient zunächst den Hausarzt konsultiert.


Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Honorar des behandelnden Arztes. Manche Spezialisten verlangen mehr als den Höchstsatz, der in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt ist, also mehr als das 3,5-Fache des einfachen Gebührensatzes. In solchen Fällen übernimmt die PKV die Kosten nur, wenn der gewählte Tarif keine Begrenzung für Höchstsätze enthält und entsprechende hohe Erstattungen vorsieht.

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