Abdingung
Die Abdingung bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient, durch die für eine medizinische Behandlung höhere Kosten als in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehen festgelegt werden. Die GOÄ regelt die Vergütung für privatversicherte Patienten sowie für gesetzlich Versicherte, die individuelle Zusatzleistungen in Anspruch nehmen und selbst bezahlen.
Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, sich an die in der GOÄ festgelegten Honorarsätze zu halten. Falls höhere Gebühren erhoben werden sollen, muss dies in Form einer Abdingung erfolgen. Dabei wird vor der Behandlung ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt, der die abweichenden Leistungen und Kosten enthält. Sowohl der Patient als auch der behandelnde Arzt müssen diesen Vertrag unterzeichnen.
Damit die Abdingung rechtlich wirksam ist, reicht die Unterschrift des Patienten allein nicht aus. Der Arzt ist zudem verpflichtet, den Patienten vorab in einem persönlichen Gespräch umfassend über die zusätzlichen Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu informieren.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
