Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien
Wohnrecht
Was ist das Wohnungsrecht (Wohnungsgebrauchsrecht)?
Das Wohnungsrecht, synonym auch Wohnungsgebrauchsrecht genannt, ist ein Recht, das einer Person (dem Berechtigten) die Nutzung einer Wohnung oder eines Teils eines Gebäudes zu Wohnzwecken einräumt, ohne dass diese Person Eigentümer der Immobilie sein muss. Dieses Recht wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
Es unterscheidet sich vom Miet- oder Pachtverhältnis dadurch, dass es sich oft um eine dingliche Belastung des Grundstücks handelt, die im Grundbuch eingetragen sein kann (insbesondere gemäß § 1093 BGB in Deutschland), und nicht primär auf einem schuldrechtlichen Vertrag beruht.
Der Berechtigte ist befugt, die Wohnung zu bewohnen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und kann in der Regel auch weitere Personen in die Wohnung aufnehmen. Die Kosten für den Unterhalt der Immobilie, wie Steuern, öffentliche Lasten und Reparaturen, trägt in der Regel der Eigentümer.
Wer hat Anspruch auf dieses Recht?
Anspruch auf ein Wohnungsrecht kann eine Person haben, der dieses Recht durch den Eigentümer eingeräumt wurde. Dies kann beispielsweise geschehen:
Im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft: Eltern übertragen ihren Kindern das Eigentum an einem Haus behalten sich aber ein lebenslanges Wohnungsrecht vor.
Durch einen notariellen Vertrag: Ein Wohnungsrecht kann durch einen Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Berechtigten begründet und im Grundbuch eingetragen werden.
Im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung: Ein Ehegatte erhält das Recht, weiterhin in der ehemals gemeinsam bewohnten Immobilie zu leben.
Im Gegensatz zur Aussage im einleitenden Text ist das Wohnungsrecht nicht primär ein Recht des Mieters oder Pächters aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrags. Mieter und Pächter haben ein Miet- oder Pachtrecht, das auf einem schuldrechtlichen Vertrag basiert. Das Wohnungsrecht hingegen ist ein dingliches Recht, das direkt am Grundstück besteht.
Was sind die Rechte und Pflichten bezüglich des Wohnungsgebrauchsrechts?
Die Rechte und Pflichten des Inhabers eines Wohnungsrechts und des Eigentümers werden durch die Grundlage der Rechtsentstehung (Vertrag, Gesetz, etc.) und den Inhalt des Grundbucheintrags bestimmt. Typische Rechte und Pflichten können sein:
| Rechte des Berechtigten | Pflichten des Berechtigten | Pflichten des Eigentümers

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