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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wozu dient sie?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von einer zuständigen Behörde ausgestellt wird und bestätigt,1 dass eine bestimmte Person oder ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt keine bekannten negativen Einträge oder Umstände aufweist, die deren Integrität, Zuverlässigkeit oder finanzielle Situation in Frage stellen könnten. Die genaue Art der "Unbedenklichkeit" hängt von der ausstellenden Behörde und dem Zweck der Bescheinigung ab. Sie dient als wichtiger Nachweis für Vertrauenswürdigkeit und ist oft eine Voraussetzung für verschiedene geschäftliche Transaktionen, behördliche Genehmigungen oder die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen, insbesondere in regulierten Branchen.


Wie beantragt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt?

Die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt bezieht sich in der Regel auf die steuerliche Unbedenklichkeit. Um diese zu erhalten, muss ein Antrag an das zuständige Finanzamt gerichtet werden. Die erforderlichen Unterlagen können je nach Fall variieren, umfassen aber typischerweise:

  • Gewerbeanmeldung (falls vorhanden)

  • Steuernummer

  • Nachweise über die wirtschaftliche Tätigkeit (z.B. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen)

  • Vollmachten (falls der Antrag durch einen Vertreter gestellt wird)

Es ist unerlässlich, alle geforderten Informationen präzise und vollständig einzureichen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. In komplexeren Fällen oder bei Unsicherheiten kann die Unterstützung durch einen Steuerberater oder einen anderen Finanzexperten sinnvoll sein.


Wann ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf erforderlich?

Im Kontext des Immobilienkaufs wird in der Regel eine sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigt. Diese wird vom Käufer beantragt und dem Notar vorgelegt. Sie bestätigt, dass der Verkäufer seinen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie nachgekommen ist und dass keine Steuerschulden auf dem Objekt lasten, die auf den Käufer übergehen könnten. Die Vorlage dieser Bescheinigung ist in der Regel eine notwendige Voraussetzung für die reibungslose Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Daher sollte die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig beantragt werden, um Verzögerungen im Kaufprozess zu vermeiden.


Wer kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern?

Wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern kann, hängt stark von der Art der Bescheinigung und den jeweiligen gesetzlichen oder regulatorischen Bestimmungen ab.

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt): Wird in der Regel vom Steuerpflichtigen selbst (Person oder Unternehmen) oder dessen bevollmächtigten Vertreter beantragt. Im Rahmen eines Immobilienkaufs ist es üblich, dass der Käufer die Vorlage durch den Verkäufer verlangt.

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Bundeszentralregister): Kann von natürlichen Personen für private oder berufliche Zwecke beantragt werden. Arbeitgeber in sensiblen Bereichen fordern es oft von Bewerbern an.

  • Gewerbezentralregisterauszug (Gewerbeamt): Kann von Unternehmen beantragt werden und gibt Auskunft über gewerberechtliche Verstöße. Behörden und Geschäftspartner können die Vorlage verlangen.

Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Situation und der anfordernden Stelle zu prüfen, um zu ermitteln, wer die Bescheinigung beantragen muss oder wer sie vorlegen muss.


Welche Kosten sind mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verbunden?

Die Kosten für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung variieren je nach Art der Bescheinigung und der ausstellenden Behörde.

  • Für die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung fallen in der Regel geringe Verwaltungsgebühren an, deren Höhe je nach Bundesland unterschiedlich sein kann.

  • Für ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Gewerbezentralregisterauszug werden bundesweit einheitliche Gebühren erhoben.

Die genauen Beträge können bei der zuständigen Behörde oder auf deren Webseite in Erfahrung gebracht werden.


Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

Die Bearbeitungsdauer für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Art der Bescheinigung: Die Bearbeitung eines polizeilichen Führungszeugnisses kann beispielsweise schneller gehen als die Prüfung der steuerlichen Situation eines komplexen Unternehmens.

  • Ausstellende Behörde: Die Bearbeitungszeiten können je nach Auslastung und Effizienz der zuständigen Stelle variieren.

  • Vollständigkeit des Antrags: Ein unvollständiger Antrag führt in der Regel zu Verzögerungen.

  • Komplexität des Falls: Bei komplizierten Sachverhalten kann die Prüfung länger dauern.


In der Regel kann man mit einer Bearbeitungszeit von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen rechnen. Bei dringendem Bedarf sollte man dies bei der Antragstellung angeben und gegebenenfalls nach Expressverfahren fragen, falls angeboten. Bei Immobilienkäufen ist es ratsam, die Bescheinigung frühzeitig zu beantragen, um den Zeitplan nicht zu gefährden.

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