Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien
Einheitswert
Was ist der Einheitswert bei Grundstücken und Gebäuden?
Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgelegter Wert, der für die Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden herangezogen wird. Er dient unter anderem als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer und liegt in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie. Der Eigentümer erhält den Einheitswert durch einen sogenannten Einheitswertbescheid.
Bedeutung des Einheitswerts
Für die steuerliche Bewertung von Immobilien spielt der Einheitswert eine zentrale Rolle. Er beeinflusst die Höhe der Grundsteuer und wird bei weiteren Abgaben oder Beiträgen im Zusammenhang mit Immobilieneigentum berücksichtigt.
Wie wird der Einheitswert ermittelt?
Zur Berechnung des Einheitswerts werden verschiedene Faktoren herangezogen:
Größe und Lage des Grundstücks oder Gebäudes
Baujahr und Ausstattung der Immobilie
Nutzung (z. B. Wohngebäude, Gewerbeobjekt)
Wirtschaftliche Verhältnisse im Bewertungszeitraum
Aus diesen Parametern wird auf Basis festgelegter Tabellen und Vergleichswerte ein Durchschnittswert ermittelt, der den Einheitswert darstellt.
Anwendung des Einheitswerts bei Steuern
Der Einheitswert ist die Basis für die Erhebung von:
Grundsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer (früher teilweise)
Weitere kommunale Abgaben
Eine Veränderung des Einheitswerts, etwa nach Umbauten oder Modernisierungen, kann unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Steuern haben.
Unterschied: Verkehrswert vs. Einheitswert
Verkehrswert: Der aktuelle Marktwert, zu dem eine Immobilie verkauft werden könnte. Er kann je nach Marktlage schwanken.
Einheitswert: Ein festgelegter steuerlicher Wert, der sich an Durchschnittspreisen orientiert und meist deutlich niedriger als der Verkehrswert ist.
Der Verkehrswert spiegelt also aktuelle Marktverhältnisse wider, während der Einheitswert einer langfristigen Orientierung dient.
Wie oft wird der Einheitswert aktualisiert?
In der Regel erfolgt eine Neubewertung alle drei bis fünf Jahre oder nach wesentlichen Änderungen an der Immobilie. Die Finanzbehörden prüfen dabei, ob Anpassungen erforderlich sind, um den Wert an veränderte Bedingungen anzupassen.
Wie kann der Einheitswert geändert werden?
Wenn sich der Wert der Immobilie etwa durch Anbauten, Sanierungen oder Nutzungsänderungen erheblich verändert, kann der Eigentümer eine Neufestsetzung des Einheitswerts beantragen. Der Antrag erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Zu beachten ist jedoch, dass der Anpassungsprozess aufwendig und zeitintensiv sein kann.
Kriterium | Einheitswert | Verkehrswert |
Zweck | Steuerliche Bewertung (z. B. Grundsteuer) | Marktpreis beim Verkauf oder Kauf |
Ermittlung | Durch das Finanzamt anhand gesetzlicher Vorgaben | Durch Sachverständige oder Marktanalyse |
Aktualisierung | Alle 3–5 Jahre oder bei Änderungen | Ständig je nach Marktentwicklung |
Wertniveau | Deutlich unter dem aktuellen Marktwert | Entspricht dem aktuellen Marktwert |
Einflussfaktoren | Größe, Lage, Nutzung, Baujahr, Ausstattung | Angebot und Nachfrage, Zustand, Lage |
Rechtliche Grundlage | Bewertungsgesetz, Einheitswertverordnung | § 194 Baugesetzbuch (BauGB) |
Anwendung | Grundsteuer, Erbschaftsteuer (teilweise) | Immobilienverkauf, Kreditsicherheiten |

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