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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Nießbrauch

Was ist Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist ein vertragliches Recht, bei dem eine Person (der Nießbraucher) das Recht erhält, eine Immobilie oder eine andere Vermögenswerte zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, ohne jedoch Eigentümer des Objekts zu sein. Das bedeutet, der Nießbraucher darf beispielsweise in einer Wohnung leben oder Mieteinnahmen aus einer Immobilie generieren, aber das Eigentum bleibt beim ursprünglichen Besitzer. Der Nießbrauch kann auf eine bestimmte Zeitspanne oder auf den Lebenszeit des Nießbrauchers begrenzt sein.


Wie wird der Nießbrauch geregelt?

Der Nießbrauch wird in der Regel durch einen notariellen Vertrag oder einen gerichtlichen Beschluss geregelt. Der Vertrag legt fest:

  • Dauer des Nießbrauchs

  • Rechte und Pflichten des Nießbrauchers

  • Die Nutzungsarten (z. B. Nutzung der Immobilie als Wohnraum oder Erzielung von Mieteinnahmen)

  • Die Pflichten hinsichtlich der Instandhaltung und Pflege des Objekts, soweit diese nicht durch den Vertrag geregelt sind.

Ein wichtiger Punkt ist, dass der Nießbrauch rechtlich durchgesetzt werden kann, auch gegenüber Dritten, z. B. Gläubigern des Eigentümers.


Vorteile des Nießbrauchs

  1. Nutzung ohne Eigentumserwerb: Der Nießbraucher kann die Immobilie oder das Vermögen nutzen, ohne der Eigentümer zu sein, und davon profitieren (z. B. in Form von Mieteinnahmen).

  2. Steuervorteile: Der Nießbrauch kann steuerliche Vorteile bieten, z. B. in Form von geringeren Schenkungssteuern im Vergleich zur vollständigen Eigentumsübertragung.

  3. Lebenslange Nutzung: Wenn der Nießbrauch auf Lebenszeit eingeräumt wird, hat der Nießbraucher das Recht, das Objekt lebenslang zu nutzen, ohne die Verantwortung für das Eigentum zu tragen.


Nachteile des Nießbrauchs

  1. Beschränkte Verfügungsgewalt: Der Nießbraucher kann das Objekt nicht verkaufen oder anderweitig veräußern, da er nicht der Eigentümer ist.

  2. Zeitliche Begrenzung: Der Nießbrauch endet in der Regel mit dem Tod des Nießbrauchers oder nach einer festgelegten Frist. Danach geht das Eigentum wieder vollständig an den Eigentümer über.

  3. Verpflichtung zur Pflege: Je nach Vertrag können dem Nießbraucher Pflege- und Instandhaltungsverpflichtungen auferlegt werden, insbesondere bei Immobilien.


Nießbrauch vs. Schenkung

  • Schenkung: Bei einer Schenkung wird das Eigentum vollständig übertragen, und der Beschenkte kann die Immobilie frei nutzen, verkaufen oder vererben. Schenkungen unterliegen oft Schenkungssteuern.

  • Nießbrauch: Der Nießbraucher erhält lediglich das Nutzungsrecht, aber das Eigentum bleibt beim ursprünglichen Besitzer. Beim Nießbrauch fallen in der Regel keine Schenkungssteuern an, aber die Einkünfte aus der Nutzung (z. B. Mieteinnahmen) müssen versteuert werden.


Wann ist der Nießbrauch sinnvoll?

Der Nießbrauch ist besonders sinnvoll in folgenden Fällen:

  • Absicherung von Angehörigen: Eltern können beispielsweise im Falle einer Schenkung das Nießbrauchrecht für sich behalten, um ihre Altersvorsorge zu sichern, während das Eigentum an ihre Kinder übertragen wird.

  • Vermögensverwaltung: Wenn jemand eine Immobilie oder andere Vermögenswerte nutzen möchte, ohne die Eigentumsrechte zu übertragen, etwa aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen.

  • Vermeidung von Schenkungssteuern: Wenn eine Schenkung zu hoch besteuert wird, kann der Nießbrauch eine Möglichkeit sein, von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.


In vielen Fällen kann eine Kombination von Schenkung und Nießbrauch sinnvoll sein, um sowohl steuerliche Vorteile zu nutzen als auch die Nutzungsrechte zu sichern.

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