Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien
Nebenleistungen
Was sind Nebenleistungen?
Nebenleistungen sind zusätzliche Kosten, die Banken im Zusammenhang mit einer Grundschuld-Eintragung im Rahmen einer Immobilienfinanzierung verlangen können. Diese Kosten werden zur Absicherung der Bank im Falle einer Zwangsversteigerung oder anderer finanzieller Ausfälle des Kreditnehmers eingezogen. Die Höhe der Nebenleistungen liegt üblicherweise zwischen 5% und 10% der Gesamtsumme des Kredits. Sie sollen potenzielle Kosten abdecken, die der Bank bei einer möglichen Zwangsvollstreckung oder Verwertung der Immobilie entstehen.
Wann wird der Bank die Zahlung der Nebenleistungen fällig?
Die Nebenleistungen können von der Bank im Fall einer Zwangsversteigerung verlangt werden, wenn der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In einer Zwangsversteigerung wird der Erlös der Immobilie erzielt, aber dieser reicht möglicherweise nicht aus, um die gesamte Restschuld zu decken. Sollte der Verkaufserlös den noch offenen Betrag des Darlehens übersteigen, darf die Bank die Nebenleistungen nicht mehr einbehalten. Liegt der Verkaufserlös unter der Restschuld, kann die Bank auch weiterhin die Nebenleistungen in Anspruch nehmen.
WICHTIG:
Die Nebenleistungen stellen eine zusätzliche Belastung dar und können die Kosten einer Grundschuld-Eintragung erheblich erhöhen. Es ist daher ratsam, die Höhe der Nebenleistungen im Vorfeld sorgfältig zu prüfen, bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird.
Unterschied zwischen Nebenleistungen und Grundschuldzins
Während Nebenleistungen im Wesentlichen zur Deckung möglicher Zwangsversteigerungskosten dienen, ist der Grundschuldzins der Zinssatz, der auf das Darlehen angewendet wird, wenn eine Grundschuld eingetragen wird. Der Grundschuldzins liegt in der Regel zwischen 12% und 20% und umfasst nicht nur die vereinbarten Zinsen, sondern auch mögliche Verzugszinsen und eine eventuelle Zinserhöhung. Dieser Zins kann zusammen mit den Nebenleistungen bis zu 30% zusätzliche Kosten verursachen, ist jedoch meist weniger wichtig für die Entscheidung der Finanzierung.
Bearbeitungsgebühren als Nebenkosten?
Bearbeitungsgebühren für Kredite, die früher von Banken erhoben wurden, gelten heute weitestgehend als unzulässig und sind in den meisten Fällen nicht mehr erlaubt. Sie unterscheiden sich von Nebenleistungen, da es sich hierbei um eine separate Gebühr handelt, die nicht zur Absicherung der Bank dient, sondern als Pauschale für die Bearbeitung des Kreditantrags erhoben wurde.
Fazit
Nebenleistungen sind zusätzliche Kosten, die bei der Bestellung einer Grundschuld entstehen und im Falle einer Zwangsversteigerung von der Bank verlangt werden können. Diese Kosten sollten bei der Berechnung der Gesamtbelastung einer Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden. Sie unterscheiden sich von Bearbeitungsgebühren, die nicht mehr erhoben werden dürfen, und vom Grundschuldzins, der den Zinssatz für das Darlehen selbst festlegt.

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