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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbssteuer: Was ist das?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Immobilien anfällt. Sie wird üblicherweise vom Käufer gezahlt und basiert auf dem Kaufpreis der Immobilie. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.


Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn ein Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet wird. In diesem Vertrag wird festgelegt, wer die Steuer zu zahlen hat – in den meisten Fällen der Käufer. Nach der Beurkundung leitet das Notariat den Vertrag an das zuständige Finanzamt weiter, welches daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid ausstellt. Die Steuer ist in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheides fällig.


Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Obwohl die Begriffe ähnlich klingen, handelt es sich um unterschiedliche Steuerarten:

  • Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf einer Immobilie fällig.

  • Grundsteuer hingegen ist eine jährlich wiederkehrende Abgabe, die der Eigentümer einer Immobilie zahlen muss. Diese wird von den Kommunen erhoben und basiert auf dem Einheitswert der Immobilie.


Berechnung der Grunderwerbsteuer

Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird durch den Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes bestimmt und ist prozentual vom Kaufpreis der Immobilie abhängig. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro in Hessen (Steuersatz 6%) beträgt die Grunderwerbsteuer 18.000 Euro, in Bayern (Steuersatz 3,5%) wären es 10.500 Euro.


Steuersätze in den Bundesländern (Stand: Februar 2024)

  • Baden-Württemberg: 5%

  • Bayern: 3,5%

  • Berlin: 6%

  • Brandenburg: 6,5%

  • Bremen: 5%

  • Hamburg: 5,5%

  • Hessen: 6%

  • Niedersachsen: 5%

  • Nordrhein-Westfalen: 6,5%

  • Rheinland-Pfalz: 5%

  • Saarland: 6,5%

  • Sachsen: 3,5%

  • Schleswig-Holstein: 6,5%

  • Thüringen: 5%

Die Bundesländer können ihren Steuersatz seit dem 1.9.2006 selbst festlegen.


Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

In bestimmten Fällen wird die Grunderwerbsteuer nicht fällig:

  • Erbschaft oder Schenkung: Bei der Übertragung von Eigentum durch Erbschaft oder Schenkung kann die Grunderwerbsteuer entfallen, insbesondere bei direkten Verwandten (z.B. Ehepartner, Kinder).

  • Share-Deals für Unternehmen: Unternehmen können die Grunderwerbsteuer umgehen, wenn sie nicht direkt Immobilien kaufen, sondern Anteile an einer Gesellschaft erwerben, die Immobilien besitzt.


Reduzierung der Grunderwerbsteuer

Es gibt einige Möglichkeiten, die Steuerlast zu verringern:

  • Abzug von beweglichen Teilen: Bei Immobilienkäufen können bewegliche Teile (z.B. Möbel oder Gartengeräte) vom Kaufpreis abgezogen werden, was die Grunderwerbsteuer verringert.

  • Aufteilung bei Neubauten: Bei Neubauten kann es sinnvoll sein, separate Verträge für Grundstück und Bauwerk abzuschließen, da nur der Grundstückspreis für die Grunderwerbsteuer relevant ist.

  • Instandhaltungsrücklage: Bei der Kauf einer Eigentumswohnung kann die Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden.


Es ist ratsam, solche Punkte im Kaufvertrag klar zu benennen, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

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