Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien
Grundbuchauszug
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist eine Kopie des Grundbuchs, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten zu einem bestimmten Grundstück festgehalten sind. Er stellt eine detaillierte und rechtlich bindende Übersicht über die wichtigsten Informationen zu einer Immobilie dar. Dieser Auszug wird beim Amtsgericht geführt und enthält Angaben zu Eigentümern, Rechten und Lasten des betreffenden Grundstücks.
Aufbau eines Grundbuchauszugs
Der Grundbuchauszug besteht aus verschiedenen Komponenten:
Bestandsverzeichnis: Hier werden grundlegende Informationen zum Grundstück erfasst, wie Flurnummer, Größe, Lage und Nutzungsart sowie etwaige grundstücksgleiche Rechte.
Abteilung 1: Hier werden die Eigentümer des Grundstücks eingetragen. Falls mehrere Personen Eigentümer sind, werden auch ihre Anteile vermerkt.
Abteilung 2: In dieser Abteilung sind alle Lasten und Beschränkungen aufgeführt, die auf dem Grundstück liegen, z. B. Dienstbarkeiten oder Nutzungsrechte.
Abteilung 3: Diese Abteilung listet Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden auf.
Der Auszug gibt somit einen vollständigen Überblick über die rechtliche Situation eines Grundstücks.
Arten von Grundbuchauszügen
Es gibt zwei Hauptarten von Grundbuchauszügen:
Beglaubigter Grundbuchauszug: Diese Version ist für alle offiziellen Zwecke notwendig, wie etwa beim Kauf oder bei der Belastung einer Immobilie. Der beglaubigte Auszug ist mit einem Dienstsiegel versehen und hat rechtlichen Status.
Unbeglaubigter Grundbuchauszug: Diese Version dient lediglich der Information und ist ausreichend für private Zwecke, etwa wenn ein Mieter prüfen möchte, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist.
Kosten eines Grundbuchauszugs
Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Art des Auszugs (beglaubigt oder unbeglaubigt). Ein beglaubigter Auszug ist teurer als ein unbeglaubigter. In der Regel fallen Gebühren an, die sich am Wert des Grundstücks orientieren.
Beispiel: Wenn eine Immobilie einen Kaufpreis von 400.000 Euro hat, können die Kosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug bei etwa 50 bis 100 Euro liegen, abhängig von der Gebührentabelle.
Wie beantragt man einen Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug kann nur angefordert werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Berechtigte Personen sind:
Eigentümer der Immobilie
Kaufinteressenten, die bereits Verhandlungen führen
Mieter, die die Eigentümerdaten einsehen möchten
Gläubiger, die einen Anspruch auf die Immobilie haben
Notare, Behörden oder Gerichte, die ein berechtigtes Interesse haben
Der Antrag kann schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Amtsgericht-Behörde gestellt werden. Es muss ein Nachweis des berechtigten Interesses erbracht werden, zum Beispiel durch Vorlage eines Kaufvertrages, Mietvertrages oder einer Vollmacht.
Ablauf der Antragstellung
Ermitteln des zuständigen Amtsgerichts: Zunächst muss das für das Grundstück zuständige Amtsgericht gefunden werden, was online auf Justizportalen möglich ist.
Antrag stellen: Der Antrag kann entweder schriftlich, per Fax oder persönlich gestellt werden. Wenn der Antrag persönlich abgegeben wird, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Bereitstellung der Unterlagen: Es müssen Angaben zum Grundstück gemacht werden, zum Beispiel Straße, Hausnummer, und bei bekanntem Grundbuchbezirk und Blattnummer die präzisen Daten des Grundstücks.
Warten auf den Auszug: Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags dauert es in der Regel ein bis zwei Wochen, bis der Grundbuchauszug zugeschickt wird.
Rechnung und Zahlung: Nach Erhalt des Auszugs wird eine Rechnung durch die Justizkasse gestellt, die beglichen werden muss.
Fazit
Ein Grundbuchauszug ist ein unverzichtbares Dokument, um die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks zu überprüfen. Er enthält detaillierte Informationen zu Eigentümern, Lasten und Pfandrechten und ist bei einer Vielzahl von rechtlichen und finanziellen Vorgängen erforderlich. Wer einen solchen Auszug benötigt, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen und sich an das zuständige Amtsgericht wenden, um ihn anzufordern.

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