Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien
Eigenheimzulage
Was versteht man unter der Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage war eine der bedeutendsten staatlichen Förderungen zur Unterstützung von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Zwischen 1995 und 2005 konnten Käufer und Bauherren von Wohnungen oder Häusern finanzielle Zuschüsse erhalten. Seit dem 1. Januar 2006 wird diese Förderung für neue Bau- oder Kaufverträge nicht mehr gewährt. Für Anträge, die vor diesem Stichtag gestellt und bewilligt wurden, blieb die Förderung jedoch über den gesamten Förderzeitraum bestehen. Rechtsgrundlage war das Eigenheimzulagengesetz.
Zielsetzung der Eigenheimzulage
Die Förderung sollte insbesondere Normalverdienern den Erwerb oder Bau von Wohneigentum erleichtern. Sie diente der Entlastung des Wohnungsmarkts, der Förderung der Vermögensbildung sowie der Unabhängigkeit von klassischen Kredit- oder Hypothekendarlehen. Zusätzlich erleichterte die Ansparförderung vielen Haushalten den Weg ins Eigentum.
Voraussetzungen für den Bezug
Um die Eigenheimzulage zu erhalten, mussten folgende Bedingungen erfüllt sein:
Anschaffung oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie innerhalb Deutschlands oder der EU bzw. des EWR.
Eigennutzung der Immobilie oder unentgeltliche Überlassung an Angehörige.
Einhaltung von Einkommensgrenzen: 70.000 € für Alleinstehende, 140.000 € für Verheiratete. Pro Kind erhöhte sich die Grenze um jeweils 30.000 €.
Objektverbrauchsregelung
Pro Person durfte die Förderung nur einmal genutzt werden. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren konnten bis zu zwei Objekte gefördert werden. Der Anspruch galt jedoch als verbraucht, sobald eine steuerliche Förderung nach §7b EStG oder eine ähnliche ausländische Förderung in Anspruch genommen wurde. Auch nach einer Trennung war der Objektverbrauch weiterhin wirksam.
Höhe und Struktur der Förderung
Die Eigenheimzulage setzte sich zusammen aus:
Einem jährlichen Grundbetrag in Höhe von 1 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal 1.250 € pro Jahr).
Einer Kinderzulage von zusätzlich 800 € pro Kind und Jahr.
Der Förderzeitraum betrug maximal acht Jahre. Maßgeblich für die Bemessung waren die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie bestimmte Modernisierungskosten innerhalb der ersten beiden Jahre nach Erwerb.
Auszahlung der Zulage
Nach Bewilligung wurde die erste Auszahlung innerhalb eines Monats vorgenommen. In den Folgejahren erfolgte die Überweisung jeweils am 15. März.
Bedeutung und Auswirkungen der Eigenheimzulage
Trotz ihres Auslaufens im Jahr 2006 profitierten aufgrund der langen Gültigkeit von Baugenehmigungen viele Antragsteller noch über Jahre hinweg. Der Wegfall der Förderung führte laut Statistischem Bundesamt 2007 zu einem deutlichen Rückgang der Baugenehmigungen um etwa 30 %.
In Bayern wurde 2018 eine zeitlich begrenzte Variante der Eigenheimzulage eingeführt, die bis Ende 2020 beantragt werden konnte. Insgesamt belief sich das Fördervolumen in Deutschland auf rund 6 Milliarden Euro.
Kritik an der Eigenheimzulage
Wirtschaftswissenschaftler kritisierten die Förderung vielfach:
Steigende Baupreise: Die Subventionierung soll laut Experten weniger den Bauherren, sondern eher der Bauwirtschaft zugutegekommen sein.
Falsche Anreize: Anstatt Neubauten zu fördern, wäre eine Investition in die Sanierung von Bestandsimmobilien wirtschaftlicher gewesen.
Ungerechte Verteilung: Da die Förderung aus Steuermitteln finanziert wurde, profitierten überwiegend Haushalte, die sich Wohneigentum leisten konnten – während einkommensschwächere Gruppen benachteiligt wurden.

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