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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Bausparguthaben

Was ist das Bausparguthaben?

Das Bausparguthaben bezeichnet den angesparten Betrag in einem Bausparvertrag, der durch regelmäßige Einzahlungen aufgebaut wird. Ziel des Bausparens ist es, Kapital für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie anzusammeln. Während der Ansparphase verzinst die Bausparkasse die Einzahlungen. Je nach Vertragsbedingungen können Einzahlungen monatlich, jährlich oder flexibel erfolgen. Übliche Laufzeiten betragen sieben bis zehn Jahre, können jedoch individuell angepasst werden.

Staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie können das Bausparguthaben zusätzlich erhöhen. Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Einzahlung eines Mindestbetrags.


Was passiert in der Zuteilungsphase?

Nach Abschluss der Ansparphase beginnt die sogenannte Zuteilungsphase. In dieser Phase wird dem Bausparer das angesparte Guthaben zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen sowie ein vertraglich zugesichertes Darlehen bereitgestellt. Voraussetzungen für die Zuteilung sind meist das Erreichen eines bestimmten Mindestguthabens, einer Bewertungszahl und der im Vertrag definierten Laufzeit.


Ablauf der Darlehensphase

In der anschließenden Darlehensphase erhält der Bausparer zusätzlich zum eigenen Guthaben ein zinsgünstiges Bauspardarlehen, das etwa 50 % der vereinbarten Bausparsumme betragen kann. Die Rückzahlung erfolgt in festen monatlichen Raten, häufig über ein Annuitätendarlehen mit konstantem Zinssatz. Die vereinbarten Zinskonditionen basieren auf dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.


Vorzeitige Kündigung und Auszahlung des Bausparguthabens

Ein Bausparvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von etwa drei bis sechs Monaten vorzeitig beendet werden. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf von sieben Jahren, entfällt der Anspruch auf staatliche Prämien. Zudem kann eine Entschädigungsgebühr von 0,5 bis 1 % des Guthabens pro Monat anfallen. Mit der Kündigung erlischt auch das Anrecht auf das zinsgünstige Bauspardarlehen.


Nutzung von Beleihungsobjekten in der Baufinanzierung

Zur Ergänzung einer Baufinanzierung wird häufig ein Beleihungsobjekt als zusätzliche Sicherheit herangezogen. Dabei kann es sich um ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung handeln. Die Absicherung erfolgt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Im Falle eines Zahlungsausfalls kann die Bank das Objekt veräußern, um das ausstehende Darlehen zu decken.

In der Regel ist das finanzierte Objekt selbst das Beleihungsobjekt. Es kann jedoch auch eine andere Immobilie als Sicherheit dienen. Das Grundbuch hält die Grundschuld in Abteilung III fest. Übersteigt der Verkaufserlös die Restschuld, erhält der ehemalige Eigentümer den Differenzbetrag ausgezahlt.


Beleihungswert und Kreditzusage

Der Beleihungswert entspricht dem Betrag, bis zu dem ein Objekt als Sicherheit herangezogen werden kann. Wird der notwendige Beleihungswert nicht erreicht, erfolgt in der Regel keine Kreditbewilligung. Beleihungsobjekte stellen damit eine dingliche Sicherheit für die Bank dar und bilden die Grundlage für die Gewährung einer Baufinanzierung.

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