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Zahnbehandlung und Zahnersatz

  • 🦷 Kostenübernahme:

Die GKV zahlt nur 60–75 % der Regelversorgung — hochwertige Behandlungen (z. B. Implantate) müssen größtenteils selbst bezahlt werden.
Eine Zahnersatzversicherung deckt je nach Tarif 80–100 % der Gesamtkosten ab.


  • 🛡️ Schutz vor hohen Kosten:

Aufwendige Eingriffe wie Implantate oder Brücken kosten oft vierstellige Beträge.
Mit einer Zusatzversicherung vermeidest du hohe Eigenbeteiligungen.


  • 📅 Wartezeit & Prüfung:

Oft gilt eine Wartezeit von ca. 6 Monaten und eine Gesundheitsprüfung.
Frühzeitiger Abschluss schützt vor späteren Ausschlüssen.

Zahnbehandlung und Zahnersatz in der GKV und PKV


Die Zahnbehandlung und der Zahnersatz gehören zu den häufig nachgefragten Leistungen im Gesundheitsbereich, da zahnmedizinische Behandlungen oft mit hohen Kosten verbunden sind, besonders wenn Zahnersatz notwendig wird. Sowohl die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch die Private Krankenversicherung (PKV) übernehmen die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, aber es gibt deutliche Unterschiede in der Art und Weise, wie diese Kosten abgedeckt werden. Insbesondere bei hochwertigem Zahnersatz und Zusatzbehandlungen bietet die PKV deutlich mehr Möglichkeiten und Komfort.


Zahnbehandlung in der GKV


In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Zahnbehandlung grundsätzlich übernommen, jedoch in einem sehr eingeschränkten Rahmen. Die GKV gewährleistet eine grundlegende zahnärztliche Versorgung, die meist ausreichend für den Standardbedarf ist, aber es gibt einige Einschränkungen, wenn es um kostenintensive oder komfortablere Behandlungen geht.


Leistungen der GKV bei Zahnbehandlungen:


  1. Prophylaxe:

    Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für eine halbjährliche zahnärztliche Untersuchung. Die professionelle Zahnreinigung oder andere präventive Maßnahmen werden allerdings nur in Ausnahmefällen und in sehr begrenztem Umfang erstattet.


  2. Füllungen:

    Die GKV übernimmt die Kosten für einfache Füllungen (z.B. Amalgamfüllungen), jedoch keine Kosten für ästhetischere Lösungen wie Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Diese sind zusätzlich zu bezahlen.


  3. Zahnreinigung:

    Eine professionelle Zahnreinigung, die als präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Parodontitis und Karies gilt, wird in der GKV nicht übernommen. Sie kann jedoch privat bezahlt werden.


Zahnersatz in der GKV:


Für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen übernimmt die GKV nur die Kosten für kassenrechtlich geregelte Versorgungen, die jedoch stark eingeschränkt sind.


  • Kronen und Brücken: Die GKV erstattet nur den festgelegten Basisbetrag für Zahnersatz, was oft bedeutet, dass der Patient für hochwertige Materialien oder ästhetische Lösungen (z.B. Vollkeramik statt Metall) eine erhebliche Eigenbeteiligung leisten muss.

  • Prothesen: Die GKV übernimmt die Kosten für einfache Standardprothesen. Für hochwertigere oder ästhetisch ansprechendere Prothesen (z.B. mit Metallgerüsten oder Vollkeramik) müssen zusätzliche Kosten getragen werden.

  • Eigenbeteiligung: Die Eigenbeteiligung des Versicherten an den Kosten für Zahnersatz liegt bei etwa 50 % des Festzuschusses der GKV. Der Eigenanteil kann durch eine Zahnzusatzversicherung erheblich reduziert werden.


Zahnbehandlung und Zahnersatz in der PKV


Im Gegensatz zur GKV bietet die private Krankenversicherung (PKV) ein deutlich breiteres Spektrum an Leistungen und eine erheblich höhere Erstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Die PKV übernimmt in der Regel auch ästhetischere oder technisch hochwertigere Zahnbehandlungen, die von der GKV nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden.

Leistungen der PKV bei Zahnbehandlungen:


  1. Prophylaxe:

    In der PKV werden professionelle Zahnreinigungen häufig übernommen, oft auch mehrere Behandlungen pro Jahr. Auch Zahnvorsorgeuntersuchungen und präventive Maßnahmen sind in der Regel im Versicherungsschutz enthalten.


  2. Füllungen:

    Die PKV übernimmt nicht nur die Kosten für einfache Füllungen, sondern auch für ästhetischere und funktionalere Materialien wie Kunststofffüllungen oder Keramikfüllungen. Hierbei wird der gesamte Kostenanteil übernommen, wenn dies im Vertrag so vereinbart ist.

  3. Zahnreinigung:

    Professionelle Zahnreinigungen sind in vielen PKV-Verträgen vollständig abgedeckt. Dies ist besonders wichtig für Patienten, die Wert auf eine gute Mundgesundheit legen und deren Zahnstatus regelmäßig gepflegt werden muss.


Zahnersatz in der PKV:


Ein besonders bedeutender Vorteil der PKV zeigt sich im Bereich des Zahnersatzes, wo Patienten eine deutlich bessere Versorgung erwarten können als in der GKV.


  • Kronen und Brücken:

    Bei Zahnersatz übernimmt die PKV nicht nur die Basisversorgung, sondern auch hochwertige Materialien wie Vollkeramik oder Gold. Wenn die Versicherten hochwertigen Zahnersatz wünschen, z.B. aus ästhetischen oder funktionalen Gründen, sind die Kosten in der PKV wesentlich geringer oder vollständig abgedeckt, je nach Vertrag.


  • Implantate:

    Während Implantate in der GKV in der Regel nur in sehr speziellen Fällen und mit stark reduzierten Zuschüssen abgedeckt werden, übernimmt die PKV auch die Kosten für Implantate, je nach Tarif. Viele Tarife bieten eine nahezu vollständige Erstattung von Implantaten und bieten so einen erheblichen Vorteil für Patienten, die auf diese moderne und langlebige Zahntechnik angewiesen sind.


  • Prothesen:

    In der PKV können Prothesen aus hochwertigen Materialien wie Keramik oder Metallgerüsten vollständig übernommen werden. Für Patienten, die auf ästhetisch anspruchsvolle Prothesen angewiesen sind, ist dies ein großer Vorteil.


Eigenanteil in der PKV:


Der Eigenanteil für Zahnbehandlungen und Zahnersatz in der PKV hängt von dem gewählten Tarif ab. In der Regel wird ein deutlich höherer Anteil der Kosten übernommen als in der GKV, was für Patienten mit hohen Zahnarztkosten eine enorme Ersparnis bedeutet. Es gibt jedoch auch hier Tarife, die eine vollständige Kostenübernahme garantieren.


Gegenüberstellung von GKV und PKV bezüglich Zahnbehandlung und Zahnersatz

Leistung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Private Krankenversicherung (PKV)

Prophylaxe (z.B. Zahnreinigung)

Wird nicht übernommen.

Häufig vollständige Übernahme mehrerer Behandlungen pro Jahr.

Füllungen

Kostenübernahme nur für Amalgamfüllungen. Kunststofffüllungen oder Keramikfüllungen müssen privat gezahlt werden.

Übernahme der Kosten für ästhetische Füllungen (z.B. Kunststoff, Keramik).

Zahnreinigung

Wird nicht übernommen.

Professionelle Zahnreinigung häufig vollständig übernommen.

Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken)

Übernahme eines Festzuschusses, jedoch nur für Standardmaterialien. Eigenbeteiligung erforderlich.

Volle Kostenübernahme auch für hochwertige Materialien wie Keramik oder Gold.

Implantate

In der Regel nicht übernommen, außer in medizinisch notwendigen Fällen.

Kostenübernahme für Implantate je nach Tarif, auch ohne medizinische Indikation.

Prothesen

Übernahme der Kosten für Standardprothesen. Qualität und Material eingeschränkt.

Übernahme der Kosten für hochwertige Prothesen aus Materialien wie Keramik oder Metall.

Eigenbeteiligung

Ca. 50% der Kosten für Zahnersatz müssen vom Versicherten getragen werden.

Niedrigere Eigenbeteiligung oder vollständige Kostenübernahme je nach Tarif.

Fazit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine gute Grundversorgung im Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes. Für Standardbehandlungen wie einfache Füllungen, Kronen und Brücken wird die Basisversorgung übernommen. Allerdings sind Patienten, die auf ästhetische oder hochwertige Lösungen angewiesen sind, auf Zusatzversicherungen oder eine private Krankenversicherung (PKV) angewiesen, um ihre Zahnbehandlungen in vollem Umfang abzudecken.

Die private Krankenversicherung (PKV) hingegen bietet eine umfassendere und flexiblere Lösung. Sie übernimmt nicht nur die Basisversorgung, sondern auch hochwertige und ästhetisch ansprechende Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Besonders der Bereich der Implantate und der Prophylaxe stellt einen deutlichen Vorteil der PKV dar, da hier oft keine oder nur geringe Eigenbeteiligungen anfallen. Wer auf die neuesten Behandlungsmethoden und Zahntechniken angewiesen ist, kann durch die PKV von einer vollständigen Kostenübernahme profitieren.

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