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Stationäre Leistungen

  • 🏥 Unterbringung:

In der GKV gibt es meist Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

  • 💸 Kostenübernahme:

Die GKV übernimmt die Grundversorgung, aber oft mit Einschränkungen bei Spezialbehandlungen.

  • 📅 Flexibilität & Komfort:

PKV-Versicherte profitieren von kürzeren Wartezeiten, mehr Komfort und oft einer schnelleren Behandlung.

Stationäre Behandlung in der Krankenkassenversicherung


Stationäre Behandlungen sind medizinische Behandlungen, die in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt werden, bei denen der Patient über Nacht oder länger bleiben muss. Diese Art der Behandlung umfasst nicht nur Operationen, sondern auch umfassendere Therapien und medizinische Überwachungen. Es gibt große Unterschiede zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV), was die Übernahme der Kosten und die Qualität der Versorgung betrifft.


Stationäre Behandlungen in der GKV


In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind stationäre Behandlungen grundsätzlich vollständig abgedeckt, aber es gibt einige Einschränkungen:


  • Unterbringung im Mehrbettzimmer:

    Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für eine Unterbringung im Mehrbettzimmer. Wer ein Einzelzimmer oder ein Zweibettzimmer wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen.


  • Behandlung durch den Chefarzt:

    Bei der GKV erfolgt die Behandlung grundsätzlich durch Ärzte, die an das Krankenhaus gebunden sind. Die Behandlung durch den Chefarzt ist nicht im Standard enthalten, es sei denn, es handelt sich um eine medizinische Notwendigkeit. In solchen Fällen muss der Patient eventuell auf die Behandlung durch den Chefarzt verzichten oder die Differenzkosten selbst tragen.

  • Medizinische Behandlung:

    Grundsätzlich werden alle notwendigen medizinischen Leistungen übernommen, die für die stationäre Behandlung erforderlich sind. Hierzu gehören Operationen, Medikamente, ärztliche Behandlungen und Pflege. Jedoch kann es sein, dass Patienten einen Zuschuss für bestimmte Medikamente oder Zuzahlungen für Aufenthaltskosten leisten müssen.


  • Zuzahlungen:

    Die GKV erhebt Zuzahlungen für bestimmte Krankenhausleistungen, etwa für die Unterkunft im Krankenhaus (ab dem 28. Tag des Aufenthalts) oder für Medikamente und Therapien, die nicht vollständig von der GKV übernommen werden.


Stationäre Behandlungen in der PKV


Die private Krankenversicherung (PKV) bietet deutlich mehr Flexibilität und Komfort bei der stationären Behandlung. Hier sind einige der wesentlichen Unterschiede zur GKV:


  • Wahl des Krankenhauses und Zimmerkategorie:


    In der PKV können Versicherte in der Regel das Krankenhaus ihrer Wahl wählen. Außerdem können sie auch ein Einzelzimmer oder ein Zweibettzimmer wählen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen – es sei denn, sie haben sich für eine Versicherung mit einer begrenzten Zimmerwahl entschieden.


  • Behandlung durch den Chefarzt:


    Ein bedeutender Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, sich von einem Chefarzt behandeln zu lassen. Das ist besonders wichtig für Patienten, die auf eine spezialisierte und hochqualifizierte Behandlung Wert legen. Dies kann besonders in Notfällen oder bei komplexen Operationen von Vorteil sein.


  • Kostenübernahme für Zusatzleistungen:


    In der PKV sind Zusatzleistungen wie eine Wahlbehandlung oder die Verpflegung im Krankenhaus häufig enthalten. Die PKV übernimmt in der Regel auch die Kosten für innovative Medikamente, die nicht in der GKV enthalten sind.


  • Weniger Zuzahlungen: Im Vergleich zur GKV fallen in der PKV weniger Zuzahlungen an, da viele der Leistungen in der Regel direkt abgedeckt werden. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede zwischen den verschiedenen Tarifmodellen. Es ist möglich, dass der Versicherte in bestimmten Tarifen zusätzliche Zuzahlungen leisten muss.


  • Individuelle Betreuung: In vielen Fällen haben PKV-Versicherte bei stationären Aufenthalten den Vorteil, dass sie individuell betreut werden und kürzere Wartezeiten im Krankenhaus erleben, da sie schneller aufgenommen und behandelt werden.


Unterschiede zwischen GKV und PKV bei stationären Behandlungen

Leistung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Private Krankenversicherung (PKV)

Unterbringung im Krankenhaus

Standardmäßig im Mehrbettzimmer. Einzelzimmer oder Zweibettzimmer kostenpflichtig.

Einzelzimmer oder Zweibettzimmer meist inklusive, je nach Tarif.

Behandlung durch den Chefarzt

Nur bei medizinischer Notwendigkeit und nicht im Standard enthalten.

Behandlung durch den Chefarzt ist in der Regel inkludiert, wenn gewünscht.

Medikamente und Therapien

Notwendige Medikamente und Therapien werden übernommen, aber Zuzahlungen möglich.

Medikamente und Therapien werden oft ohne Zuzahlung übernommen, je nach Tarif.

Kosten für Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen wie Komfortleistungen oder besondere Medikamente müssen selbst gezahlt werden.

Zusätzliche Leistungen wie Wahlbehandlungen und spezielle Medikamente sind meist abgedeckt.

Zuzahlungen

Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte (ab dem 28. Tag) und Medikamente.

In der Regel keine Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte oder Medikamente, außer in besonderen Fällen.

Wahl des Krankenhauses

Kann nur eingeschränkt erfolgen, meist auf regional verfügbare Einrichtungen begrenzt.

Freie Wahl des Krankenhauses.

Wartezeiten

Kann in einigen Fällen zu längeren Wartezeiten führen.

Meist kürzere Wartezeiten und schnellere Aufnahme im Krankenhaus.

Fazit


Die stationäre Behandlung in der GKV stellt sicher, dass alle notwendigen medizinischen Leistungen im Krankenhaus übernommen werden. Allerdings gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Zimmerwahl, der Behandlung durch den Chefarzt und der Kosten für Zusatzleistungen. Wer mehr Komfort, Flexibilität und eine hochwertige medizinische Betreuung wünscht, kann von einer privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren. Besonders die Wahl des Krankenhauses, die Behandlung durch den Chefarzt und die Kostenübernahme für Zusatzleistungen machen die PKV für viele Patienten attraktiv.




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