
Krankentagegeld
Krankentagegeld:
💸 Einkommensausfall: GKV: Ab der 7. Woche ca. 70 % des Bruttoeinkommens. PKV: Oft früherer Beginn und bis zu 100 % Absicherung.
📅 Flexibilität: GKV: Feste Regeln, wenig Anpassung. PKV: Individuelle Vereinbarungen zu Höhe und Beginn möglich.
🛡️ Selbstständige: GKV: Müssen das Krankentagegeld extra absichern. PKV: Meist integriert oder flexibel anpassbar.
Krankentagegeld ist eine Leistung, die bei längerer Krankheit greift, wenn der Versicherte aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit kein Einkommen mehr erzielt. Es handelt sich um eine finanzielle Absicherung für Selbstständige, Freiberufler und auch für Arbeitnehmer, die nicht über den Arbeitgeber abgesichert sind oder bei denen die Krankentagegeldleistung des Arbeitgebers endet.
1. Krankentagegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Wem steht es zu? In der GKV erhalten arbeitnehmerpflichtversicherte Personen in der Regel kein Krankentagegeld. Stattdessen wird ihnen das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zugutekommen, das dem Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen im Krankheitsfall das volle Gehalt durch den Arbeitgeber sichert.
Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig in der GKV versichert sind, können das Krankentagegeld optional ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beantragen.
Höhe des Krankentagegeldes:
Für Arbeitnehmer: Kein Krankentagegeld, sondern die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen.
Für Selbstständige/Freiberufler: Es kann ein Krankentagegeldtarif abgeschlossen werden, dessen Höhe zwischen dem Versicherten und seiner Krankenkasse vertraglich festgelegt wird. Das Krankentagegeld liegt in der Regel bei einem Betrag von 70-90% des regulären Einkommens, jedoch gibt es Höchstgrenzen.
Dauer der Leistung:
Für Selbstständige und freiwillig Versicherte ist die Dauer der Krankentagegeldzahlung in der GKV grundsätzlich unbegrenzt, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert.
2. Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Wem steht es zu? In der PKV können alle Versicherten ein Krankentagegeld abschließen, unabhängig von ihrer Berufstätigkeit. Die PKV bietet dabei eine maßgeschneiderte Lösung für jeden Versicherten an.
Höhe des Krankentagegeldes
In der PKV kann das Krankentagegeld frei gewählt werden und ist in der Regel höher als in der GKV. Der Versicherte kann sich zwischen verschiedenen Tarifen und Beträgen entscheiden, die sein monatliches Nettoeinkommen ersetzen sollen. Dabei liegt der Betrag üblicherweise bei etwa 70-100% des Einkommens.
Wahlfreiheit: Der Versicherte kann selbst bestimmen, ab welchem Tag er Krankentagegeld beziehen möchte, typischerweise ab dem 4. Krankheitstag oder später.
Dauer der Leistung:
In der PKV wird das Krankentagegeld solange gezahlt, wie der Versicherte arbeitsunfähig ist, und es gibt keine zeitliche Begrenzung (außer vertraglich festgelegt).
3. Unterschiede in der Krankentagegeldleistung
Kriterium | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) |
Zielgruppe | Arbeitnehmer nach 6 Wochen Krankheit (Entgeltfortzahlung), Selbstständige und Freiberufler (optional) | Alle Versicherten, vor allem für Selbstständige und Freiberufler |
Leistungshöhe | - Für Arbeitnehmer keine Auszahlung (stattdessen Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber) - Für Selbstständige/Freiberufler: Max. 70-90% des Einkommens (abhängig vom Vertrag) | - Wahl des Krankentagegeldes je nach Tarif - Meistens höher als in der GKV, bis zu 100% des Einkommens möglich |
Leistungsbeginn | - Selbstständige/Freiberufler können ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld beantragen | - Kann individuell gewählt werden, z.B. ab dem 4. Krankheitstag |
Dauer der Leistung | - Unbegrenzt, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert (für freiwillig Versicherte) | - Unbegrenzt, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, je nach Vertrag |
Beitragszahlung | - Pflichtbeiträge (monatlich je nach Einkommen) | - Beiträge je nach Tarif und Gesundheitszustand individuell wählbar |
Zusammenfassung:
In der GKV erhalten Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit in den ersten 6 Wochen weiterhin das Gehalt vom Arbeitgeber. Danach erhalten sie ggf. Krankentagegeld (für freiwillig Versicherte), aber nur, wenn sie es separat vereinbart haben. Für Selbstständige gibt es die Möglichkeit, das Krankentagegeld in der GKV abzuschließen.
In der PKV kann das Krankentagegeld individuell angepasst werden und ist in der Regel flexibler und höher als in der GKV. Besonders für Selbstständige oder Freiberufler bietet es eine starke Absicherung im Falle einer längeren Krankheit.
Falls du dich für die Details eines spezifischen Tarifs interessierst oder weitere Fragen hast, stehe ich gern zur Verfügung!