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Ambulante Leisungen

🩺 Arztwahl: 


GKV: Behandlung nur bei Vertragsärzten


PKV: Freie Arztwahl, auch bei Privatärzten.


📅 Wartezeiten: 


GKV: Oft längere Wartezeiten bei Fachärzten. 


PKV: Meist schnellere Termine und bessere Betreuung.

Ambulante Leistungen in der Krankenzusatzversicherung


Ambulante Leistungen beziehen sich auf medizinische Behandlungen, die außerhalb eines Krankenhauses durchgeführt werden. Sie sind häufig Gegenstand von Zusatzversicherungen, da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherungen (PKV) nur einen begrenzten Rahmen für ambulante Leistungen bieten.


Eine ambulante Zusatzversicherung deckt in der Regel Behandlungen ab, die die GKV nicht vollständig oder gar nicht übernimmt.


Beispiele für ambulante Zusatzleistungen:


  • Arztbesuche: Übernahme der Kosten für Arztbesuche bei spezialisierten Ärzten oder Fachärzten, die von der GKV nicht in vollem Umfang übernommen werden.

  • Heilpraktikerbehandlungen: Kostenübernahme für naturheilkundliche Verfahren wie Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie etc.

  • Zahnbehandlungen: Viele ambulante Zusatzversicherungen decken auch zahnärztliche Behandlungen wie professionelle Zahnreinigungen, Inlays oder Zahnersatz.

  • Sehhilfen: Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen werden häufig nicht von der GKV übernommen, außer bei sehr schweren Sehfehlern. Eine Zusatzversicherung übernimmt hier die Differenz.

  • Psychotherapie: In einigen Zusatzversicherungen werden auch ambulante psychotherapeutische Leistungen abgedeckt, die von der GKV nur begrenzt übernommen werden.


Eine ambulante Zusatzversicherung ist besonders sinnvoll, wenn Sie häufig Ärzte aufsuchen, alternative Heilmethoden bevorzugen oder Anspruch auf höhere Erstattungen für Gesundheitsleistungen haben möchten.


Vergleich zwischen GKV und PKV

Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) im Hinblick auf Ambulante Leistungen zusammenfasst:

Leistung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Private Krankenversicherung (PKV)

Allgemeine Arztbesuche

Wird in der Regel vollständig übernommen, jedoch oft mit Zuzahlungen für Medikamente oder Behandlungen.

Wird vollständig übernommen, es sei denn, der Vertrag enthält Einschränkungen.

Spezialisten/Fachärzte

Facharzttermine müssen meist über eine Überweisung des Hausarztes erfolgen. Kostenübernahme durch die GKV, aber ggf. mit Wartelisten.

Meistens freie Wahl des Facharztes ohne Überweisung. Leistungen werden voll erstattet.

Heilpraktiker

Keine Kostenübernahme, außer in Ausnahmefällen (z.B. bei bestimmten Therapien, die als medizinisch notwendig gelten).

Heilpraktikerbehandlungen werden je nach Tarif (teilweise) übernommen.

Zahnbehandlungen

Grundlegende Behandlungen werden übernommen, Zahnersatz jedoch nur teilweise.

Oft umfassende Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie – je nach Tarif.

Brillen und Sehhilfen

Nur bei schwerwiegenden Sehfehlern und in sehr begrenztem Umfang (z.B. ab einem bestimmten Grad der Fehlsichtigkeit).

Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen je nach gewähltem Tarif, oft mit jährlichem Zuschuss.

Psychotherapie

Kostenübernahme nur in begrenztem Umfang und nur für bestimmte Therapieformen (z.B. Verhaltenstherapie).

Umfassende Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen, je nach Vertrag.

Medikamente

Grundversorgung wird übernommen, aber Zuzahlungen sind häufig erforderlich.

Zuzahlungen sind je nach Vertrag ebenfalls erforderlich, aber die Kosten können umfassender abgedeckt werden.

Krankenhausaufenthalt

Vollständige Kostenübernahme im Standardzimmer, aber mit Zuzahlungen (z.B. für Unterkunft).

Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder Behandlung durch Chefarzt können mit einer Zusatzversicherung gewählt werden.

Ambulante Operationen

Kostenübernahme bei notwendigen Operationen. Zuzahlungen können anfallen.

Volle Übernahme der Kosten bei ambulanten Operationen, je nach Tarif.

Fazit

Die GKV bietet eine solide Grundversorgung, die jedoch in vielen Fällen Einschränkungen aufweist, insbesondere bei Spezialistenbesuchen, alternativen Heilmethoden und Sehhilfen. PKV bietet eine umfassendere Abdeckung, besonders bei Wahlärzten und Zusatzleistungen wie Heilpraktikerbehandlungen und Zahnbehandlungen, allerdings zu einem höheren Preis, der je nach Tarif und Gesundheitsstatus variieren kann. Eine ambulante Zusatzversicherung kann eine gute Wahl sein, um die Lücken in der GKV zu füllen und von einer besseren Versorgung in Bereichen wie Zahnbehandlungen, Brillen oder alternativen Heilmethoden zu profitieren.




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