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Begleitetes Fahren ab 17

Welche Regeln gelten für Fahranfänger und ihre Begleitpersonen beim begleiteten Fahren?

Begleitetes Fahren ab 17: Vorteile in der Kfz-Versicherung

Einführung

Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht es jungen Fahranfängern, bereits vor dem 18. Geburtstag erste Erfahrungen hinter dem Steuer zu sammeln – unter der Voraussetzung, dass eine eingetragene Begleitperson mitfährt. Doch welche Auswirkungen hat BF17 auf die Kfz-Versicherung?


Kfz-Versicherung und BF17: Kostet das extra?


Gute Nachrichten für Eltern und Fahranfänger: Viele Kfz-Versicherungen verlangen für BF17 keinen oder nur einen geringen Aufpreis. Wichtig ist jedoch, dass der Versicherer vor der ersten Fahrt über den zusätzlichen Fahrer informiert wird.


Welche Vorteile bringt BF17?


Junge Fahrer, die am Begleiteten Fahren teilnehmen, profitieren später bei ihrer eigenen Autoversicherung: Einige Anbieter honorieren die zusätzliche Fahrpraxis mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse – was sich positiv auf die Versicherungsprämie auswirkt.

Sobald der Fahranfänger volljährig ist, kann die Prüfbescheinigung gegen einen regulären Führerschein eingetauscht werden, der dann Alleinfahrten erlaubt.


Was kostet BF17?


Die Ausbildung in der Fahrschule unterscheidet sich nicht von der regulären Führerscheinausbildung – allerdings fallen für das Begleitete Fahren einige Zusatzkosten an:

Leistung

Kosten (ca.)

Prüfbescheinigung

50 €

Eintrag erste Begleitperson

20 €

Eintrag weitere Begleitperson

10 € je Person

Ablauf: Der Weg zum Führerschein mit 17


1. Anmeldung

Mit 16,5 Jahren kann die Anmeldung bei der Fahrschule erfolgen.


2. Prüfungen


  • Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.


  • Die praktische Prüfung ist ab einem Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.


3. Prüfbescheinigung


Nach bestandener Prüfung erhält der Fahranfänger eine Prüfbescheinigung, die er bei jeder Fahrt mitführen muss. Diese ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig und wird auch in Österreich anerkannt.


4. Probezeit


Wie bei jedem Führerschein beginnt die zweijährige Probezeit mit dem Erhalt der Prüfbescheinigung. Während dieser Zeit gilt die strikte 0,0-Promillegrenze.


5. Umtausch in den regulären Führerschein


Ab dem 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung gegen einen Kartenführerschein eingetauscht werden – damit sind Alleinfahrten nun erlaubt.

Anforderungen an die Begleitperson


Während der Fahranfänger hinter dem Steuer sitzt, muss eine eingetragene Begleitperson mitfahren. Diese darf jedoch nur beratend eingreifen und nicht aktiv ins Fahrgeschehen involviert sein.


Voraussetzungen für Begleitpersonen:


✔️ Mindestalter: 30 Jahre


✔️ Besitz eines gültigen Pkw-Führerscheins seit mindestens 5 Jahren


✔️ Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)


✔️ Alkoholgrenze: 0,5 Promille


Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt – zusätzliche Personen können jederzeit eingetragen werden.

Fazit

Begleitetes Fahren ab 17 bietet jungen Fahrern nicht nur mehr Fahrpraxis, sondern kann auch zu günstigeren Versicherungskonditionen führen. Wer diese Möglichkeit nutzt, startet sicherer und kosteneffizienter in die eigene Mobilität.

Häufige Fragen:


Ist der Führerschein beim Begleiteten Fahren ab 17 teurer?

Welche Voraussetzungen gelten für das Begleitete Fahren?

Der Fahrer muss mindestens 17 Jahre alt sein. Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzen und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben.

Muss die Begleitperson auf dem Beifahrersitz sitzen?

Gibt es ein Höchstalter für die Begleitperson?

Wie hoch darf der Promillewert der Begleitperson sein?


Wie viele Begleitpersonen sind erlaubt?


Was passiert, wenn die Begleitperson nicht eingetragen ist?


Wird das Begleitete Fahren auf die Probezeit angerechnet?


Wo darf ich mit Begleitetem Fahren im Ausland Auto fahren?

Welche Fahrzeuge darf ich mit BF17 alleine fahren?


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