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Anschnallpflicht

Die Anschnallpflicht, auch als Gurtpflicht bekannt, gilt in Deutschland für Fahrer und alle Fahrzeuginsassen mit wenigen Ausnahmen. Bei einem Verstoß gegen die Gurtpflicht, einschließlich der Anschnallpflicht auf den Rücksitzen, drohen erhebliche Bußgelder und eine Reduzierung des Schadenersatzes im Falle eines Unfalls.


Die Anschnallpflicht wurde in Deutschland 1976 eingeführt, und seit 1974 sind Autohersteller verpflichtet, Neufahrzeuge mit Sicherheitsgurten auszustatten. In den folgenden Fällen besteht keine Anschnallpflicht:


  • Für Briefträger oder andere Beschäftigte im Haus-zu-Haus-Verkehr,

  • Bei Fahrten im Schritttempo,

  • Für Passagiere in einem Omnibus, wenn das Fahrzeug auch für das Stehen zugelassen ist,

  • Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen der Gurtpflicht nicht nachkommen können,

  • Für Personen unter 150 cm Körpergröße.


Nach einer Gesetzesänderung vom 29.10.2014 wurde die allgemeine Anschnallpflicht für Taxifahrer sowie die Gurtpflicht für Mietwagenfahrer eingeführt. Für Hunde besteht zwar keine Anschnallpflicht, jedoch müssen sie als Ladung sicher verstaut und transportiert werden.


Bei einem Verstoß gegen die Gurtpflicht drohen Bußgelder, ein Punkt in Flensburg und Schwierigkeiten bei der Schadenersatzregulierung.

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