Bauerwartungsland
Bauerwartungsland bezeichnet Grundstücke, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft bebaut werden dürfen. Der Flächennutzungsplan der örtlichen Verwaltung gibt an, ob ein Grundstück als Bauerwartungsland klassifiziert ist. Weitere Hinweise auf diese Klassifizierung liefern städtebauliche Entwicklungen und Aktivitäten der Behörden, wie der Ausbau von Kanalisation oder Versorgungsleitungen.
Bauerwartungsland stellt eine Zwischenstufe in der Wertentwicklung eines Grundstücks dar – es liegt zwischen Ackerland und tatsächlich bebaubarem Bauland. Grundstücke, die als Bauerwartungsland im Flächennutzungsplan vermerkt sind, sind in der Regel teurer als Ackerland, jedoch günstiger als voll erschlossenes Bauland.
Es gibt zwei Arten von Bauerwartungsland: Subjektives Bauerwartungsland, bei dem eine Bebauung aufgrund der Nähe zu einer Stadt oder bereits erschlossenen Baugebieten sehr wahrscheinlich ist. Objektives Bauerwartungsland ist Grundstücksfläche, die im Flächennutzungsplan als mögliche Baufläche eingetragen ist, aber noch nicht zur Bebauung freigegeben wurde.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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