top of page

Aufteilungsplan


Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert den Aufteilungsplan als „eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.“


Zusammen mit der sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet der Aufteilungsplan die Teilungserklärung und ist die Grundlage für die Begründung von Sondereigentum (bei zu Wohnzwecken dienenden Einheiten) oder Teileigentum (bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheiten). Der Aufteilungsplan muss bei einer Baufinanzierung in der Regel dem finanzierenden Institut vorgelegt werden.


Der Aufteilungsplan umfasst sämtliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes sowie des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, im üblichen Maßstab 1:100.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

TRANSPARENT

Verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick über die Preise und Angebotereicher Anbieter. Nutzen Sie unsere Vergleichsrechner, um wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen.

AUSGEZEICHNET

Seit 1999 helfen unsere Partner mehr als 20 Millionen Kunden dabei, die besten Angebote zu vergleichen und Geld zu sparen.

KOSTENLOS

Unser Service ist kostenfrei und wird durch Erfolgsprovisionen finanziert. Wir bieten Ihnen hochwertige Unterstützung, ohne dass Kosten entstehen.

KUNDENBEWERTUNG

Kundenbewertungen können nach Abschluss abgegeben werden, wodurch Sie authentisches Feedback erhalten Vertrauen Sie auf echte Meinungen, die Ihnen weiterhelfen.

bottom of page