Aufteilungsplan
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert den Aufteilungsplan als „eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.“
Zusammen mit der sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet der Aufteilungsplan die Teilungserklärung und ist die Grundlage für die Begründung von Sondereigentum (bei zu Wohnzwecken dienenden Einheiten) oder Teileigentum (bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheiten). Der Aufteilungsplan muss bei einer Baufinanzierung in der Regel dem finanzierenden Institut vorgelegt werden.
Der Aufteilungsplan umfasst sämtliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes sowie des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, im üblichen Maßstab 1:100.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.