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Gemeinschaftseigentum


Gemeinschaftseigentum bezeichnet die Teile eines Gebäudes oder Grundstücks, die mehreren Eigentümern gemeinschaftlich gehören, wie es zum Beispiel bei Eigentümergemeinschaften in Wohnanlagen der Fall ist. Dazu gehören beispielsweise das Treppenhaus, der Aufzug, das Dach und die Außenanlagen eines Mehrfamilienhauses. Im Gegensatz zum Sondereigentum, das einem einzelnen Eigentümer zugeordnet ist (z. B. eine Wohnung), wird Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern gemeinsam genutzt und verwaltet. Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum werden meist durch eine Eigentümerversammlung getroffen, in der die Eigentümer gemeinsam über wichtige Angelegenheiten abstimmen.


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