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Baujahr


Das Baujahr bezeichnet das Jahr, in dem ein Gebäude erstmals bezugsfertig war oder – im Falle einer vollständigen Zerstörung – wiederaufgebaut wurde. Bei reparablen Schäden, die die Nutzung der Immobilie zeitweise einschränken, bleibt jedoch das ursprüngliche Baujahr bestehen und nicht der Zeitpunkt der Wiederherstellung. Das Baujahr ist besonders wichtig für die Wertermittlung einer Immobilie, da es Hinweise auf typische Mängel gibt und somit auf eventuell notwendige Sanierungsmaßnahmen schließen lässt.


Für die Wertermittlung ist auch die Restnutzungsdauer eines Gebäudes entscheidend. Diese kann durch Modernisierungen oder Sanierungen verlängert oder durch mangelnde Instandhaltung verkürzt werden. Daher wird neben dem tatsächlichen Baujahr auch ein fiktives Baujahr oder fiktives Gebäudealter berücksichtigt.


Das Baujahr hat zudem Einfluss auf die Berechnung der Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung. Aus steuerlicher Sicht spielt das Baujahr ebenfalls eine Rolle: Bei vermieteten Immobilien wird das Baujahr für die Berechnung des Abschreibungssatzes und der Abschreibungsdauer (Absetzung für Abnutzung) herangezogen, um den Wertverlust steuerlich geltend zu machen.


Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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