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Baugenehmigung


Eine Baugenehmigung ist eine schriftliche Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, die bestätigt, dass ein Bauvorhaben aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht unbedenklich ist. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit vor möglichen Gefahren, die von nicht genehmigten Bauprojekten (auch als Schwarzbauten bezeichnet) ausgehen könnten. Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist die vollständige Einreichung eines Bauantrags bei der zuständigen Gemeinde.

Wird ein Bau ohne die notwendige Baugenehmigung durchgeführt, kann die Bauaufsichtsbehörde eingreifen und verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört die Stilllegungsverfügung, die eine sofortige Einstellung der Baumaßnahmen anordnet, jedoch eine Fortführung nach einer nachträglichen Genehmigung ermöglicht. Sollte der Schwarzbau Gefahren für die Bewohner darstellen, kann eine Nutzungsuntersagung ergehen, die dazu führt, dass die Bewohner das Gebäude verlassen müssen. Im schlimmsten Fall kann eine Abrissverfügung erlassen werden, wenn das Gebäude weder genehmigt noch nachträglich genehmigungsfähig ist und eine Gefahr oder Beeinträchtigung für die Umgebung darstellt.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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