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Bauanzeige


Eine Bauanzeige stellt eine weniger aufwändige Alternative zum Bauantrag dar, die vor allem bei verfahrensfreien Bauvorhaben sinnvoll ist. Wenn das geplante Bauvorhaben keine komplexen Anforderungen stellt und gemäß den regionalen Vorschriften als verfahrensfrei gilt, kann der Bauherr eine Bauanzeige bei der zuständigen Gemeinde einreichen, anstatt einen aufwendigeren Bauantrag zu stellen. Für die Einreichung einer Bauanzeige muss jedoch ein textlich definierter Bebauungsplan für das betreffende Grundstück vorliegen.


Welche Bauvorhaben als verfahrensfrei gelten, variiert je nach Region und ist in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes nachzulesen.


Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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