top of page

Abschreibung


Die Abschreibung erfasst den Wertverlust eines Anlagevermögens und kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Minderung des zu versteuernden Gewinns herangezogen werden. Im Steuerrecht wird dies als „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) bezeichnet. Vermieter können die Wertminderung einer Immobilie jährlich als steuerlichen Verlust geltend machen, während eine Abschreibung bei selbst genutzten Immobilien nicht möglich ist.

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Gebäudes gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt, die im Einkommenssteuergesetz geregelt ist. Neben dem Kaufpreis können auch Anschaffungsnebenkosten, wie Notarkosten, abgeschrieben werden.

Der Wert des Grundstücks selbst ist nicht abschreibungsfähig, da er keiner Abnutzung unterliegt. Daher müssen die Anschaffungskosten von Gebäude und Grundstück getrennt ausgewiesen werden – entweder bereits im Kaufvertrag oder nachträglich anhand von Bodenrichtwertkarten.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.

TRANSPARENT

Verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick über die Preise und Angebotereicher Anbieter. Nutzen Sie unsere Vergleichsrechner, um wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen.

AUSGEZEICHNET

Seit 1999 helfen unsere Partner mehr als 20 Millionen Kunden dabei, die besten Angebote zu vergleichen und Geld zu sparen.

KOSTENLOS

Unser Service ist kostenfrei und wird durch Erfolgsprovisionen finanziert. Wir bieten Ihnen hochwertige Unterstützung, ohne dass Kosten entstehen.

KUNDENBEWERTUNG

Kundenbewertungen können nach Abschluss abgegeben werden, wodurch Sie authentisches Feedback erhalten Vertrauen Sie auf echte Meinungen, die Ihnen weiterhelfen.

bottom of page